Weniger Terror-Ermittlungen gegen Islamisten

mehr gegen Rechts

KARLSRUHE/BERLIN: Die Zahl der vom Generalbundesanwalt eingeleiteten Ermittlungen zu islamistischem Terrorismus hat sich im vergangenen Jahr mehr als halbiert - von etwa 855 im Jahr 2018 auf 401 Verfahren.

Bei insgesamt 675 neuen Verfahren bildet der Bereich zahlenmäßig trotzdem nach wie vor den Schwerpunkt der Terrorismusermittlungen. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte das ARD-Hauptstadtstudio darüber berichtet.

Demzufolge haben 161 der Verfahren einen Bezug zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS). Im Jahr zuvor waren es 132. Insgesamt 244 Verfahren (2018: 305) wurden zum internationalen nicht-islamistischen Terrorismus eingeleitet. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Aktivitäten für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK.

Die am meisten Aufsehen erregenden Anschläge im vergangenen Jahr - der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und der Angriff auf die Synagoge in Halle - haben einen rechtsextremistischen Hintergrund. In diesem Bereich leitete die Bundesanwaltschaft 24 Verfahren ein, nach sechs Verfahren 2018. Außerdem gab es insgesamt sechs neue Verfahren zu deutschem oder internationalem Linksterrorismus (2018 je eines).

Generalbundesanwalt Peter Frank hatte bei seinem Jahresrückblick im Januar gesagt, dass sich ungefähr 60 Prozent aller neuen Verfahren der Abteilung Terrorismus auf mutmaßliche islamistische Straftaten beziehen. Damals schon sprach er von einem Rückgang. Gleichzeitig warnte er vor dem Schluss, der islamistische Terror sei besiegt.

Terrorismus ist keinesfalls gleichbedeutend mit Anschlagsplanungen in Deutschland. Organisationen wie der IS gelten als ausländische Terrorvereinigung. Die allermeisten Verfahren richten sich gegen mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer solcher Gruppen. Nicht jedes Ermittlungsverfahren mündet in Festnahmen oder eine Anklage.


«Revolution Chemnitz»: Verteidiger bestreiten Terror-Vorwurf

DRESDEN: Im Prozess gegen die deutschen Neonazis der Gruppierung «Revolution Chemnitz» hat die Verteidigung den Terror-Vorwurf gegen ihre Mandanten am Dienstag erneut bestritten.

«Es ging um die Gründung einer Chatgruppe und nicht um die Gründung einer terroristischen Vereinigung», sagte Rechtsanwalt Marcel Börger. Die Beschuldigten hätten nur «dummes Geschwatze» von sich gegeben. Das Urteil soll um 16.00 Uhr gesprochen werden.

Die Verteidigung plädierte auf Freisprüche oder mildere Strafen. Die deutsche Bundesanwaltschaft beantragte Haftstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren. In dem Verfahren müssen sich acht Männer zwischen 22 und 32 Jahren wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Die Gruppierung aus Chemnitz (Sachsen) war im September 2018 entstanden. Nach Auffassung der Anklage plante sie einen Umsturz in Deutschland.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.