Weltstrafgericht will milderes Urteil für Ongwen

Dominic Ongwen schaut vor der Entscheidung in seinem Berufungsverfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu. Foto: epa/Sem Van Der Wal/pool
Dominic Ongwen schaut vor der Entscheidung in seinem Berufungsverfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu. Foto: epa/Sem Van Der Wal/pool

DEN HAAG: Das Weltstrafgericht hat die Verurteilung des Ex-Rebellenführers Ugandas, Dominic Ongwen, wegen grausamer Kriegsverbrechen in einem Berufungsprozess bestätigt. Auch den Einspruch gegen das Strafmaß von 25 Jahren, wozu Ongwen in einem ersten Verfahren verurteilt wurde, wies das Gericht in Den Haag am Donnerstag zurück.

Ongwen war im Mai 2021 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Uganda verurteilt worden - darunter Mord, Verstümmelungen, sexuelle Gewalt und der Einsatz von Kindersoldaten. Ongwen war jahrelanger Kommandant der berüchtigten Miliz Lord's Resistance Army (LRA).

Die Vorsitzende Richterin brachte zwar vor, dass das Strafmaß neu verhandelt werden sollte, da Ongwen selbst Kindersoldat gewesen sei und traumatische Erfahrungen gemacht habe. Die Kammer sprach sich allerdings mehrheitlich für ein Festhalten an der verhängten Strafe aus. Der heute 47-Jährige wurde im Alter von etwa neun Jahren entführt und zum Soldaten gemacht.

Die Vorsitzende Richterin hatte zu bedenken gegeben, dass Ongwen als unschuldiges Kind entführt, indoktriniert, zum Soldaten gemacht und zu Gewalttaten gezwungen wurde. Als weiteren Grund für eine Strafminderung führte sie an, dass die Verteidigung beanstandet habe, dass die hohe Zahl an Opfern mehrfach berücksichtigt worden sei. Die Kammer schloss sich dieser Sichtweise aber mehrheitlich nicht an.

Die «Widerstandsarmee des Herrn» war über Jahrzehnte eine der mörderischsten Milizen in Uganda und den angrenzenden Staaten. Ongwen war einer der Stellvertreter des berüchtigten LRA-Chefs Joseph Kony, der noch immer flüchtig ist. Er hatte sich Anfang 2015 ergeben, die Vorwürfe gegen ihn aber als unwahr zurückgewiesen.

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