Vorermittlungen wegen Verfolgung Rohingya

Foto: epa/Peter Dejong
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DEN HAAG (dpa) - Der Internationale Strafgerichtshof hat Vorermittlungen wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit in südostasiatischen Myanmar eingeleitet. Ermittelt werde wegen möglicher Verletzung fundamentaler Rechte, teilte Chefanklägerin Fatou Bensouda am Dienstagabend in Den Haag mit. Sie nannte Tötungen, sexuelle Gewalt, Verschleppungen, Vertreibung, Zerstörungen und Plünderungen.

Bereits seit Ende 2017 prüft die Anklage Berichte über mögliche Verbrechen der Militärs im vorwiegend buddhistischen Myanmar gegen die muslimische Minderheit. Erst vor wenigen Wochen machten die Richter den Weg für vorläufige Ermittlungen frei. Sie erklärten, dass das Gericht zuständig sei, obwohl Myanmar kein Vertragsstaat sei. Aber Bangladesch, wohin schätzungsweise rund 700 000 Rohingya flohen, gehört dem Gericht an.

Die Anklage wird nun zunächst Beweise sammeln. Diese sollen dann den Richtern zur Prüfung vorgelegt werden. Ein formelles Verfahren gegen individuelle Personen kann erst mit einem richterlichen Beschluss eröffnet werden. Wie lange das dauern wird, ist unklar.

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