Weder Speisen noch Getränke auf Inlandsflügen

Foto: The Nation
Foto: The Nation

BANGKOK: Die zivile Luftfahrtbehörde (CAAT) hat den Fluggesellschaften mit Wirkung vom 13. April untersagt, Passagieren an Bord von Inlandsflügen Speisen und Getränke zu servieren, außer in Notfällen. So soll die Verbreitung von Covid-19 eingedämmt werden.

Die Anordnung des CAAT-Vorsitzenden Suttipong Kongpool umfasst auch Speisen oder Getränke, die von Passagieren mitgebracht werden. Die CAAT hat auch die Verteilung von Zeitungen, Magazinen oder anderen Broschüren an Passagiere auf Flügen verboten, mit Ausnahme von solchen, die sich auf die Sicherheit beziehen. So soll verhindert werden, dass Passagiere Oberflächen berühren, die das Virus verbreiten könnten. Der Verkauf von Souvenirs oder zollfreien Waren während des Fluges ist ebenfalls verboten.

Weitere Maßnahmen, die von den Fluggesellschaften befolgt werden müssen, sind die Installation von Infrarot-Wärmescannern für Passagiere und Personal, die Durchsetzung des Tragens von Gesichtsmasken zu jeder Zeit an Bord, außer in Notfällen, und die Einhaltung der sozialen Distanzierung. Bei Flügen, die länger als 90 Minuten dauern, muss die Fluggesellschaft die letzten beiden hinteren Sitzreihen für die Quarantäne von Passagieren reservieren, die im Verdacht stehen, infiziert zu sein.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.