Deutscher Bundestag soll schrumpfen

​Wahlrechtsreform

Die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Aydan Özoguz. Foto: epa/Sebastian Gollnow
Die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Aydan Özoguz. Foto: epa/Sebastian Gollnow

BERLIN: In Deutschland hat die regierende «Ampel»-Koalition die Abstimmung über die von ihnen vorgeschlagene Wahlrechtsreform durchgezogen. Das Parlament soll nun schrumpfen. Die Opposition ist darüber empört.

Der deutsche Bundestag hat nach jahrelangem Streit eine Wahlrechtsreform beschlossen, die das Parlament verkleinern und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen soll.

Ein Entwurf der regierenden «Ampel»-Koalition aus Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen erreichte am Freitag in Berlin die erforderliche einfache Mehrheit. 399 Abgeordnete stimmten für die Reform. Wie die stellvertretende Bundestagspräsidentin Aydan Özoguz mitteilte, stimmten 261 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. 23 Parlamentarier enthielten sich. Während Grüne und FDP geschlossen für die Neuerungen stimmten, gab es bei der SPD zwei Nein-Stimmen und eine Enthaltung.

Christdemokraten (CDU) und die Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt. Sie kündigten jeweils eine Klage vor dem Verfassungsgericht an. CDU-Chef Friedrich Merz machte nach der Abstimmung deutlich, dass er ein Normenkontrollverfahren anstrebt. Über das dafür erforderliche Viertel der Stimmen im Bundestag verfüge seine Unionsfraktion.

Politiker der Opposition warfen den «Ampel»-Fraktionen in der abschließenden Debatte zur geplanten Verkleinerung des Bundestages vor, sie hätten sich ein Wahlrecht zum eigenen Machterhalt maßgeschneidert. Sebastian Hartmann (SPD) sagte, Ziel des Vorhabens sei «ein einfaches, nachvollziehbares Wahlrecht».

Bei einer Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er einen Abgeordneten in den 299 Wahlkreisen. Über die proportionale Sitzverteilung entscheidet die Zweitstimme. Holt eine Partei in einem Bundesland per Erststimme mehr Sitze als ihr per Zweitstimme zustehen, erhält sie sogenannte Überhangmandate. Sie darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate.

Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag nun ab der nächsten Wahl dauerhaft auf 630 Mandate verkleinert werden. Erreicht werden soll die Verkleinerung, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber seinen Wahlkreis zwar direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht.

Zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Wird die Klausel gestrichen, könnte das, je nach Wahlergebnis, künftig auch Konsequenzen für die CSU - die Schwesterpartei der CDU - haben, deren Direktkandidaten in Bayern traditionell die meisten Wahlkreise gewinnen.

Der Bundesrat muss sich auch noch mit dem Gesetzentwurf befassen, kann ihn aber nicht aufhalten.

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Norbert Schettler 18.03.23 10:30
Wenn man bedenkt,
daß sich D, nach China, das zweitgrößte Parlament der Welt leistet, ist dieser Schritt m.E. der einzig richtige. Das vor allem die CSU dagegen wettert ist auch klar. Bin gespannt, was das Verfassungsgericht dazu sagt.