Virtuelle Haftbesuche wegen Corona

Per Videokonferenz soll Inhaftierten und ihren Angehörigen auch in Corona-Zeiten ermöglicht werden, in Kontakt zu bleiben. Archivbild: reewungjunerr / Adobe Stock
Per Videokonferenz soll Inhaftierten und ihren Angehörigen auch in Corona-Zeiten ermöglicht werden, in Kontakt zu bleiben. Archivbild: reewungjunerr / Adobe Stock

THAILAND: Da Haftbesuche in Zeiten der Corona-Krise bis auf weiteres ausgesetzt werden, wird Inhaftierten und ihren Angehörigen nach Aussage des Justizministeriums die Möglichkeit für einen virtuellen Haftbesuch über den Messaging-Dienst Line geboten.

Wenn die Angehörigen die App bereits auf ihrem Smartphone installiert haben, fügen sie als neuen Kontakt die ID „visit cida“ hinzu. Im nächsten Schritt müssen sie ihre Identität bei der Haftanstalt verifizieren, indem sie eine Kopie ihrer ID-Card und ein Foto einer Mobiltelefonrechnung oder des Registrierungsformulars für ihre SIM-Karte vorlegen. Das Gefängnispersonal überprüft dann die eingereichten Dokumente und bewahrt sie als Beweismittel auf. Nach erfolgreicher Genehmigung können die Angehörigen mit dem Gefängnispersonal einmal pro Monat einen Termin für eine Videokonferenz mit dem Inhaftierten vereinbaren. Die Anrufdauer ist auf 10 Minuten begrenzt, um allen Gefangenen die Chance zu bieten, in Kontakt mit ihren Angehörigen zu bleiben, ausgenommen Häftlinge, die Disziplinarmaßnahmen unterliegen. Das Veröffentlichen oder Teilen von Videoclips oder Bildern aus der Videokonferenz ist strengs­tens untersagt. Verstöße gegen die Auflage werden mit der Ablehnung aller zukünftigen Anträge für einen Online-Haftbesuch bestraft.

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Oliver Harms 01.06.20 18:27
Hat Vorteile
Die Besucher können nichts mehr in die JVA einschmuckeln.
Der Aufwand des Besuches wird so wohl für die JVA als auch
für die Besucher absolut gering.
Das System ist in den Supermax der USA seit vielen Jahren in
ähnlicher Form-Die Besucher sitzen in einem Video-Raum in der JVA)-als Dauerzustand sehr erfolgreich.

Liebe Redaktion,tragen von Fußfessel in den ersten 6 Monaten der Inhaftierung innerhalb von Haftanstalten ist schon vor einigen Jahren in Thailand aus humanitären Gründen abgeschafft worden.
Diese werden nur noch als besondere Sicherungsmaßnahme oder als Disziplinarmaßnahme
angelgt.