Verwaltungsgericht stoppt Chao-Phraya-Promenade

Foto: The Nation
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BANGKOK: Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch die Stadtverwaltung (BMA) angewiesen, den Bau einer 57 Kilometer langen Promenade entlang des Flusses Chao Phraya zu stoppen.

Das Gericht entschied, das Projekt sei aufgrund seiner Größe und seines Zwecks als Gebäude einzustufen und falle unter Abschnitt 4 des Buildings Control Act 1979. Projekte nach diesem Gesetz müssen einen Entwurf vorlegen - was das Rathaus bisher nicht getan hat. Die BMA betrachtet das Projekt als Flussmole im Sinne des Hafengesetzes, was der Stadtverwaltung den langwierigen Prozess der Vorlage eines Entwurfs zur Genehmigung erspart hätte. Das Gericht sagte am Mittwoch, dass das Projekt als Gebäude eingestuft werden müsse, da es verschiedenen Zwecken dienen würde, einschließlich Fahrradfahren, Sport, Unterhaltung und Besichtigungen.

In seiner Entscheidung argumentierte das Gericht, dass die Struktur den Transport auf dem Fluss beeinträchtigen würde. Die Promenade würde sich bis in den Fluss erstrecken, wobei nach aktuellen Plänen Plattformen mit einer Breite von 6 bis 10 Metern und einer Länge von 28,5 Kilometern an beiden Ufern verlaufen würden. Für das Projekt ist ein Budget von 8,3 Milliarden Baht vorgesehen.

Der Bau hat noch nicht begonnen, aber die Stadtverwaltung hat bereits mehrere 100 Millionen Baht für die Räumung von Flussgemeinden ausgegeben. Das Urteil erging, nachdem eine Gruppe von Fachleuten das Gericht aufgefordert hatte, einzugreifen.

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Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Florian Firefighter 06.02.20 23:25
Mal kurz gedacht.
Lach mich schlapp,statt eine Promenade zu bauen, sollten sie mal anfangen für die Zukunft eine Entsalzungsanlage zu bauen. Ich glaube, da ist das Geld besser aufgehoben.
Ingo Kerp 06.02.20 13:24
Wie sicher ist die Promenade bei Hochwasser? 100 Mio THB ausgegeben, bevor eine Genehmigung vorlag. Macht nichts, sind nur Steuergelder.