Verurteilung in Terrorprozess in Schweden gekippt

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STOCKHOLM (dpa) - Ein schwedisches Berufungsgericht hat die Verurteilung eines Usbeken wegen der Vorbereitung eines Terroranschlages im Namen der IS-Terrormiliz gekippt. Die von der Anklage vorgelegten Beweise reichten nicht aus, um den Mann in dem Punkt schuldig zu sprechen, teilte das Gericht am Mittwoch in Stockholm mit. Er werde vom Vorwurf der Anschlagsvorbereitung freigesprochen. Die Verurteilung wegen Terrorfinanzierung bleibe dagegen bestehen. Dafür sind demnach vier Monate Gefängnis vorgesehen.

Der 46-Jährige war am 8. März vom Bezirksgericht in Solna wegen der Vorbereitung eines Anschlages im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sowie Terrorfinanzierung zu sieben Jahren Haft sowie anschließender Ausweisung verurteilt worden.

Im Gegensatz zur Vorinstanz sah es das Berufungsgericht nicht als erwiesen an, dass die Angeklagten Chemikalien und andere Materialien im Besitz des Mannes zwingend für einen Terrorakt benutzen wollten. Auch der Ausweisungsbeschluss wurde aufgehoben.

Insgesamt mussten sich sechs Männer - fünf aus Usbekistan, einer aus Kirgistan - in dem Terrorprozess verantworten, drei davon wegen der Planung einer terroristischen Straftat im Raum Stockholm. Allen sechs wurde zudem zur Last gelegt, den IS mit Überweisungen in Höhe von umgerechnet bis zu 2000 Euro unterstützt zu haben. Alle Angeklagten haben die Vorwürfe abgestritten.

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