Verstoß gegen das neue Datenschutzgesetz

Kann strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben

Foto: epa/Rungroj Yongrit
Foto: epa/Rungroj Yongrit

BANGKOK: Amateurdetektive wurden gewarnt, dass sie trotz ihrer guten Absichten nach dem Datenschutzgesetz strafrechtlich verfolgt werden könnten.

Chaiwut Thanakamanusorn, Leiter des Ministeriums für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, hat die inoffiziellen Detektive des Landes eindringlich davor gewarnt, ungeachtet ihrer guten Absichten Videoclips oder Bilder von anderen in sozialen Medien zu veröffentlichen, da dies gegen das PDPA (Personal Data Protection Act) verstoßen könnte.

Am 1. Juni wurde ein neues PDPA-Gesetz eingeführt, das bei Zuwiderhandlung eine einjährige Gefängnisstrafe und eine Geldstrafe von 5 Millionen Baht vorsieht. Es gibt jedoch einige Grauzonen.

Chaiwut räumte ein, dass es legal ist, kriminelle Handlungen zu fotografieren oder zu filmen, da dies bei der Strafverfolgung derjenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, helfen könnte.

"Die Menschen können Bilder oder Videos an die Polizei schicken, aber sie dürfen diese nicht online veröffentlichen. Personen, die auf den Bildern zu sehen sind, können den Fotografierenden verklagen.

Am Donnerstag hatte eine wohlmeinende Frau ein Video von einem Mann aufgenommen, der seine Freundin vor ihrer Wohnung angriff, und die Gewalttat ins Internet gestellt. Das Video verbreitete sich schnell im Internet. Die Frau zeigte den Ãœbergriff auch bei der Polizei an.

Leider gingen die ehrenwerten Absichten der Frau nach hinten los. Der Mann in dem Video drohte ihr mit einer Anzeige, während seine Freundin die Frau aufforderte, das Video zu löschen, da sie befürchtete, ihre Eltern könnten von dem Vorfall erfahren.

Das Paar ist bei den Anwohnern der Gegend für seine unbeständige Beziehung bekannt. Am vergangenen Donnerstag kam es zu einem Streit zwischen den beiden, weil sie in einem nahe gelegenen Pub getrunken hatten.

Das Paar trat später in der Fernsehsendung Hone Krasae auf und gab zu, dass der Vorfall möglicherweise noch schlimmer ausgefallen wäre, wenn Unbeteiligte nicht eingegriffen hätten. Sie bestanden jedoch auf ihrer Privatsphäre und wollten, dass das Video aus den sozialen Medien gelöscht wird.

Paiboon Amonpinyokeat vom Nationalen Zentrum für Cybersicherheit erklärte, das PDPA schütze den Mann in dem Video, da die Veröffentlichung solcher Inhalte ohne seine Zustimmung verboten sei.

"Das Filmen von Vergehen ist erlaubt, aber die Bilder dürfen nicht online gestellt werden. Das ist illegal."

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Ingo Kerp 12.06.22 12:10
Das neue Datenschutzgesetz ist allerdings sehr heikel. Wer will wie in der Oeffentlichkeit überprüfen, was gesetzeskonform ist und was nicht? Muß man, bei jedem Foto und / oder Video den Betreffenden fragen, der gerade durchs Bild gelaufen ist? Bezieht sich der Schutz der Personen nur auf kriminelle Handlungen, die man filmt? Da scheint einiges an Spielraum im neuen Gesetz zu herrschen.