„Verrückt“ – aber gut geschützt!

„Verrückt“ – aber gut geschützt!

Die Online-Nachricht Ausländer ohne Führerschein zahlen 1.000 Baht im Newsportal DER FARANG veranlasste einen Leser zu nachfolgender Zuschrift:

Ich bin dieses Jahr das erste Mal in Thailand und hatte mir in Deutschland einen internationalen Führerschein ausstellen lassen. Zuerst wurde ich gefragt, für welches Urlaubsland. Nach dem Hinweis „Thailand“ erhielt ich einen nach dem Abkommen vom 24. April 1926 mit der Gültigkeit von einem Jahr. In der Liste der Vertragspartner ist auch Thailand aufgeführt. Sieht so aus, als ob zumindest Köln je nach Reiseziel einen geeigneten Führerschein ausstellt. Ein anderer Spaß: bei der Ankunft in Pattaya waren die Motorradtaxifahrer schon etwas am Schauen, als ich aus dem Bus stieg, den Koffer aufmachte und meinen Motorradhelm der Marke Schuberth C4 rausholte und das Bluetooth- Set mit Akku einsetzte. Farangs sind halt Farangs und per Definition verrückt!

Andreas Fincke, derzeit Pattaya


Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht!

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Chris Star 03.04.19 10:10
Gilt der jetzt doch?
Ich versteh das immer noch nicht: das Abkommen vom 24. April 1926 für den internationalen Führerschein wurde mit dem Land Siam abgeschlossen und ich dachte, das aktuelle Thailand akzeptiert diesen nicht...?
Rüdiger 02.04.19 15:23
Tolle Info! Tolle (verrückte) Idee!