Verkaufsverbot für Zigaretten in Gefängnissen

Foto: The Nation
Foto: The Nation

BANGKOK: Mit der Veröffentlichung der Verordnung am Mittwoch in der „Royal Gazette“ kann das Verkaufsverbot für Zigaretten in Gefängnissen in Kraft treten.

Das Gesundheitsministerium beruft sich bei seiner Entscheidung auf die Artikel 5 und 29 des Tobacco Control Act, mit dem das Rauchen in öffentlichen Gebäuden verboten ist. Das Verbot wird in 60 Tagen in Kraft treten.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.

Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Thomas Thoenes 16.03.19 04:52
Spitzfindige Advokaten würden jetzt
fragen, was hat das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden mit einem Verkaufsverbot zu tun? Verkauf und Besitz ist ja wohl selbst in öffentlichen Gebäuden nicht verboten. Da muss doch sicher auch erstmal ein Gesetz her. Aber wie auch immer wird sich das wohl genau so durchsetzen wie das Verbot von Personen auf der Ladefläche, rote Ampeln, Garküchenverbot auf Fußgängerwegen und und und.
Rüdiger 15.03.19 16:44
Wie ist das denn beim Hofgang? Umkreis 5m beim Eingang zum Gebäude-(Zellen)trackt verboten. Oder zählt das Gelände nicht weil Mauer und Zaun drumherum?
Rüdiger 15.03.19 14:29
Aus dem Text ist zu entnehmen das der Verkauf und das Rauchen in öffentlichen Gebäuden verboten ist. Wie das gehandhabt wird...
Ingo Kerp 15.03.19 13:08
Doppelte Srafe für den im Gefängnis Einsitzenden Raucher. Er ist im Gefängnis und jetzt darf er auch nicht darin rauchen, da es ein oeffentliches Gebäude ist. Da helfen ihm auch keine Zigaretten, die Besucher ihm mitbringen.