Verfassungsgericht verkündet Entscheidung zu Anti-IS-Einsatz

Ein Waffensystemoffizier des Taktischen Aufklärungsgeschwaders 51 «Immelmann» steht auf dem Fliegerhorst vor einem Tornado-Aufklärungsflugzeug. Foto: Axel Heimken/Dpa
Ein Waffensystemoffizier des Taktischen Aufklärungsgeschwaders 51 «Immelmann» steht auf dem Fliegerhorst vor einem Tornado-Aufklärungsflugzeug. Foto: Axel Heimken/Dpa

KARLSRUHE (dpa) - Die Klage ist schon drei Jahre alt - aber immer noch aktuell. Die Linke hält den Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr für verfassungswidrig. Jetzt verkündet Karlsruhe seine Entscheidung dazu - mitten im parlamentarischen Verfahren über eine Verlängerung der Mission.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Donnerstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung zum Bundeswehr-Einsatz gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS). Geklagt hat die Linksfraktion im Bundestag, die die Mission für rechtswidrig hält. Die Bundeswehr beteiligt sich seit fast vier Jahren mit «Tornado»-Aufklärungsjets, einem Tankflugzeug und Ausbildern am Kampf gegen den IS in Syrien und im Irak.

Die Klage wurde bereits 2016 in Karlsruhe eingereicht. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts darf sich Deutschland an Militäreinsätzen im Ausland beteiligen, die innerhalb eines «Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit» stattfinden - also zum Beispiel aufgrund eines Mandats der Vereinten Nationen oder einer Entscheidung der Nato. Die Linke meint, dass ein loses Bündnis wie die Anti-IS-Koalition mit ihren etwa 80 Mitgliedstaaten kein solches System ist.

Die Organklage richtet sich gegen Bundesregierung und Bundestag. Die Verfassungsrichter können den Antrag zurückweisen oder feststellen, dass der Beschluss über den Einsatz gegen das Grundgesetz verstößt. In diesem Fall wären Bundestag und Bundesregierung zwar nicht verpflichtet, aber gehalten, dies umzusetzen.

Der Einsatz ist innerhalb der Koalition inzwischen umstritten. Eigentlich sollte die «Tornado»-Mission schon in diesem Jahr beendet werden. Die SPD konnte sich nach langem Widerstand dann aber doch noch dazu durchringen, einer letzten Verlängerung bis Ende März 2020 zuzustimmen. Das Kabinett hat seinen Beschluss dazu schon gefasst. Das letzte Wort hat aber der Bundestag. Dessen Votum steht spätestens Ende Oktober an. Die Karlsruher Entscheidung fällt also mitten ins parlamentarische Verfahren.

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