Gegen Tempolimit auf deutschen Autobahnen

Verfassungsgericht

Verkehr auf der deutschen Autobahn A95 bei München. Foto: EPA-EFE/Lukas Barth-tuttas
Verkehr auf der deutschen Autobahn A95 bei München. Foto: EPA-EFE/Lukas Barth-tuttas

KARLSRUHE: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde für ein allgemeines Tempolimit auf den Autobahnen des Landes als unzulässig abgewiesen.

Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, meinen, dass der Gesetzgeber gegen das Klimaschutzgebot und Freiheitsrechte verstoße, indem er kein Tempolimit einführe. Das hätten sie aber nicht ausreichend begründet, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

Über ein Tempolimit, das infolge des Ukraine-Kriegs auch als Möglichkeit zum Energiesparen in den Blick gerückt war, wird seit Jahren immer wieder gestritten. In der Ampel-Koalition sperrt sich die FDP dagegen. Im Koalitionsvertrag ist eine Einführung daher nicht vereinbart.

Im Frühjahr 2021 hatten die deutschen Verfassungsrichter in einem aufsehenerregenden Beschluss festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist: Handelt die Politik heute zu zögerlich, geht das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen.

Nach Berechnungen des Umweltbundesamts von 2021 würde ein deutschlandweites generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen die gesamten CO2-Emissionen von Autos und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 Prozent senken.

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