Beteiligung am Corona-Aufbaufonds der EU erlaubt

​Verfassungsgericht

Grafik: DER FARANG
Grafik: DER FARANG

KARLSRUHE: Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen.

Der Zweite Senat wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden dagegen zurück.

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