Sky-Marshals-Urteil am 26. Juli

Symbolbild: Fotolia.com
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KARLSRUHE (dpa) - Müssen Airlines alle Kosten für mitfliegende Bundespolizisten (Sky Marshals) übernehmen? Darüber hat das oberste deutsche Zivilgericht am Donnerstag verhandelt - am 26. Juli will der Bundesgerichtshof (BGH) nun sein Urteil sprechen.

Die Flugsicherheitsbegleiter - so ihr offizieller Name - sind auf gefährdeten Strecken unerkannt an Bord und sollen im Ernstfall einen Terroranschlag verhindern. Die bewaffneten Zivilpolizisten fliegen seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auch in Deutschland regelmäßig mit.

Sky Marshals müssen laut Gesetz kostenlos befördert werden. Die Lufthansa will für sie aber nicht noch Steuern, Einreise- oder Zollgebühren sowie Start- und Landeentgelte zahlen. Sie fordert über 2,3 Millionen Euro an Kosten zurück (Az.: III ZR 391/17).

Bei den Vorinstanzen in Brandenburg ist die Fluggesellschaft unterlegen.

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