Urteil im Zivilprozess um tödliche Kuh-Attacke in vier Wochen

Symbolbild: epa/Christian Bruna
Symbolbild: epa/Christian Bruna

INNSBRUCK (dpa) - Im Zivilprozess nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz wird das Urteil in etwa vier Wochen den Prozessbeteiligten zugestellt. Dies erklärte ein Sprecher des Landgerichts Innsbruck am Dienstag zum Abschluss der Zeugenaussagen. Die Hinterbliebenen fordern unterdessen noch mehr Schadenersatz: Sie wollen nun 487 000 Euro statt 360 000 Euro wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht.

In den beiden letzten Verhandlungstagen hatte ein Gutachter erklärt, die Kuhherde sei bereits vor der tödlichen Attacke durch einen ähnlichen Vorfall mit einer italienischen Familie mit zwei Hunden aufgeregt worden. «Es ist vorstellbar, dass wenn das Ereignis zuvor nicht gewesen wäre, die Frau mit ihrem Hund ohne Probleme über die Alm hätte gehen können», so der Gutachter.

Der Anwalt des Witwers beharrte darauf, dass der Landwirt verpflichtet gewesen wäre, die Tiere von dem Weg fernzuhalten. Die Errichtung eines Zaunes wäre wirtschaftlich zumutbar gewesen. Dies bestritt der Landwirt. Er verwies auf angebrachte Warnschilder, die auf die Mutterkuhhaltung aufmerksam machten. Diese Warnhinweise waren laut Anwalt des Witwers jedoch völlig unzureichend.

Die 45-jährige Hundehalterin war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von der Kuhherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Landwirt 2014 eingestellt.

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