Urteil im Mordprozess um Tramperin Sophia erwartet

Der ausgebrannte Lkw, den ein wegen Mordes angeklagte Marokkaner fuhr, steht am Rande des Prozesses auf dem Gelände des Polizeipräsidiums Oberfranken. Foto: Daniel Karmann/Dpa
Der ausgebrannte Lkw, den ein wegen Mordes angeklagte Marokkaner fuhr, steht am Rande des Prozesses auf dem Gelände des Polizeipräsidiums Oberfranken. Foto: Daniel Karmann/Dpa

BAYREUTH (dpa) - Nach elf Verhandlungstagen sind immer noch viele Fragen offen: Wann, wo und warum musste Sophia Lösche sterben? Nun müssen die Richter urteilen - in einem Prozess, in dem es kaum Antworten, dafür umso mehr Mutmaßungen gibt.

Im Mordprozess um die Tramperin Sophia Lösche soll am Mittwoch das Urteil vor dem Landgericht Bayreuth fallen. «Ich bin gespannt, für welchen Tathergang sich das Schwurgericht entscheiden wird», sagte ein Sprecher des Gerichts. Zuletzt trugen Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidiger ihre Plädoyers vor - mit vier unterschiedlichen Tatabläufen.

Fest steht nur: Sophia Lösche hatte vor gut einem Jahr von Leipzig in Richtung Nürnberg trampen wollen. Von dort wollte sie nach Aussage ihres Bruders per S-Bahn zu ihrer Familie nach Amberg in der Oberpfalz fahren. Dort kam die 28-Jährige nie an. Ihre Leiche wurde in einem Straßengraben in Spanien entdeckt. Der Anklage zufolge hat der Fernfahrer die Tramperin ermordet, um eine sexuelle Straftat zu verdecken.

Für eine sexuelle Straftat gebe es keine Beweise, räumte die Oberstaatsanwältin in ihrem Plädoyer ein. Sie forderte daher eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte habe Sophia noch am Abend der Abfahrt mit einem Radmutterschlüssel schwer verletzt. Um die Verletzungen zu vertuschen, habe er sie nach einer zehnminütigen Pause erschlagen.

Das «Sterben der Sophia auf Raten» spreche für eine besondere Schwere der Schuld, plädierte der Anwalt der Eltern. Die Studentin sei schon nach den ersten Schlägen tot gewesen, widersprach der Verteidiger des Fernfahrers. Er plädierte daher für eine mehrjährige Haftstrafe wegen Totschlags.

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