Rückholung von Sami A. angemessen

Foto: epa/Marcel Kusch
Foto: epa/Marcel Kusch

BERLIN (dpa) - Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, UNHCR, hat die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung des Ex-Leibwächters von Osama bin Laden im Deutschlandfunk als angemessen bezeichnet. Das Urteil zeuge von der Qualität des Rechtsstaates, fügte UNHCR-Sprecher Chris Melzer am Samstag hinzu.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen von Düsseldorf aus in seine Heimat geflogen worden. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Dies hatte das Gericht damit begründet, dass es keine Sicherheit gebe, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert werde.

Melzer betonte, jeder Asylsuchende habe ein Anrecht auf ein korrektes Verfahren. Wenn das Verwaltungsgericht zum Schluss gekommen sei, die Abschiebung von Sami A. nach Tunesien verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien, dann sei es richtig, diese Fragen zu klären.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.