Zwei Ex-Kader der PKK zu zwei Jahren Haft verurteilt

SZEGED (dpa) - Ein ungarisches Gericht hat zwei Kurden als Ex-Kader der kurdischen Arbeiterpartei PKK wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Mann, ein Kurde aus der Türkei, und seine Frau, eine Kurdin aus dem Iran, waren laut dem Urteil Ende 2017 als Flüchtlinge nach Ungarn gekommen. Zwischen 2010 und 2014 waren sie demnach in Militäreinheiten der PKK im Irak sowie ihres Ablegers YPG in Syrien tätig. Sie dienten allerdings nicht in Kampfeinheiten, sondern machten Aufgaben im Nachschub. Das Urteil des Gerichts in der südungarischen Stadt Szeged vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. Die beiden wurden wegen finanzieller Unterstützung verurteilt.

Das Paar wurde nach dem Richterspruch freigelassen, weil es schon länger als ein Jahr in Untersuchungshaft war. Der Strafvollzug kann in Ungarn nach Verbüßung der Hälfte des Strafmaßes ausgesetzt werden. Die beiden hatten sich in Syrien als Angehörige der YPG-Miliz kennengelernt, geheiratet und beschlossen, ihre Einheit ohne Erlaubnis zu verlassen. Im Dezember 2017 waren sie als Flüchtlinge nach Ungarn gelangt und hatten Asyl beantragt. Im darauffolgenden März hatten sie die Behörden wegen ihrer früheren PKK-Zugehörigkeit verhaftet.

Die PKK ist nicht nur in der Türkei, sondern auch in der EU und den USA als terroristische Vereinigung eingestuft, in Deutschland ist sie seit 1993 verboten. Sie kämpft seit 1984 mit Waffengewalt und Anschlägen für einen kurdischen Staat oder ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei. Dabei wurden rund 40.000 Menschen getötet. Etwa 24 Millionen Kurden leben über die Länder Türkei, Irak, Iran und Syrien verteilt.

Die syrische YPG war wiederum der wichtigste örtliche Verbündete der USA und ihrer westlichen Partner bei der Niederringung der Terror-Miliz Islamischer Staat (IS). Sie kontrolliert heute etwa ein Fünftel des Territoriums Syriens.

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