Ungarn will diskriminierendes NGO-Gesetz kippen

Der ungarische Vizepremierminister für nationale Politik Zsolt Semjen hält seine Rede in Budapest. Foto: epa/Zoltan Mathe
Der ungarische Vizepremierminister für nationale Politik Zsolt Semjen hält seine Rede in Budapest. Foto: epa/Zoltan Mathe

BUDAPEST: Ungarn setzt ein vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beanstandetes Gesetz außer Kraft, das Nichtregierungsorganisationen (NGOs) diskriminiert. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf reichte Vize-Ministerpräsident Zsolt Semjen in der Nacht zum Mittwoch im Parlament ein.

Das noch geltende Gesetz aus dem Jahr 2017 diskriminiert Zivilorganisationen, die Spenden aus dem Ausland oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts erhalten. Unter anderen müssen solche Vereinigungen in ihren Publikationen und Internet-Auftritten einen Vermerk anführen, der sie als «aus dem Ausland unterstützte Organisation» ausweist.

Der EuGH hatte das Gesetz wegen seines diskriminierenden Charakters im Juni 2020 als Verstoß gegen das EU-Recht gewertet. Es könnte nun in einer der nächsten Parlamentssitzungen außer Kraft gesetzt werden.

Der diesbezügliche Gesetzesentwurf enthält auch eine neue Bestimmung. Sie sieht vor, dass der ungarische Rechnungshof jährlich Berichte über NGOs anfertigt, deren jährliche Bilanzsumme den Wert von 20 Millionen Forint (55.000 Euro) überschreitet.

Das NGO-Gesetz fügt sich in einer Reihe von Maßnahmen ein, mit denen der rechts-nationale Ministerpräsident Viktor Orban regierungskritische Zivilorganisationen zu bekämpfen trachtet. Kritikern zufolge waren dieses und andere Gesetze auf den US-Investor, Großspender und Holocaust-Überlebenden George Soros gemünzt, gegen den Orban seit Jahren hetzt. Auch einige der anderen Gesetze hat der EuGH inzwischen als rechtswidrig erkannt.

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