Mildes Terrorurteil gegen Steine werfenden Syrer

Foto: Index.hu
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SZEGED (dpa) - Das Berufungsgericht in der südungarischen Stadt Szeged hat ein umstrittenes Terrorurteil gegen einen Syrer abgemildert. Der 41-Jährige hatte bei einem versuchten Grenzsturm Hunderter Flüchtlinge im September 2015 Steine auf Polizisten geworfen. In erster Instanz war er dafür im März wegen Terrorismus zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

Das Berufungsgericht setzte am Donnerstag das Strafmaß auf fünf Jahre herab. Es verfügte, dass die Strafe im normalen Strafvollzug zu verbüßen sei. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Syrer, der seit mehreren Jahren legal in Zypern lebt, hatte im Herbst 2015 seine Familie begleitet, die vor dem Krieg in ihrer Heimat floh. Die Gruppe erreichte die serbisch-ungarische Grenze, als Ungarn diese gerade geschlossen hatte. Als Teil der aufgebrachten Menge warf der Syrer mehrere Steine auf ungarische Polizisten.

Auch das Berufungsgericht bewertete dies unter Berufung auf das ungarische Strafgesetz als terroristische Tat. Die Steinwürfe hätten die Polizei mit Gewalt dazu zwingen sollen, die Grenze für die Flüchtlinge zu öffnen, sagte der vorsitzende Richter.

Der Verurteilte kann nach Verbüßung von zwei Dritteln des Strafmaßes bei guter Führung vorzeitig entlassen werden. Da die inzwischen drei Jahre währende Untersuchungshaft mit eingerechnet wird, könnte er in vier Monaten auf freien Fuß kommen.

Internationale Menschenrechtler hatten den Prozess aufmerksam beobachtet. Sie kritisierten in erster Linie die Bewertung der vorgeworfenen Straftat als Terrorismus. Die Regierung des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban setzt immer wieder Flüchtlinge mit Terroristen gleich. Auch im Fall des Syrers gab es Vorverurteilungen durch die Regierungsmedien.

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