Umgang ungarischer Justiz mit Fragen an EuGH ist rechtswidrig

Die Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union haben ihren Sitz am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Foto: epa/Julien Warnand
Die Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union haben ihren Sitz am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Foto: epa/Julien Warnand

LUXEMBURG: Der Europäische Gerichtshof hält den Umgang der ungarischen Justiz mit Fragen an den EuGH für rechtswidrig. Es verstoße gegen EU-Recht, dass der Oberste Gerichtshof Ungarns Fragen eines untergeordneten Gerichts an den EuGH für rechtswidrig erklärt hat, urteilten die Richter am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-564/19).

Hintergrund ist ein Verfahren gegen einen Schweden, der bei der ersten Vernehmung in Ungarn von einen Dolmetscher unterstützt wurde. Allerdings gibt es in Ungarn keine Standards dafür, wer in Strafverfahren als Übersetzer oder Dolmetscher bestellt werden kann. Der zuständige Richter entschied, den EuGH unter anderem zu fragen, ob dies mit EU-Recht vereinbar sei.

Der ungarische Generalstaatsanwalt legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ein. Der Oberste Gerichtshof Ungarns erklärte das Vorabersuchen daraufhin für rechtswidrig, weil die Fragen unerheblich seien. Dies änderte jedoch nichts daran, dass sie dennoch beim EuGH eingereicht wurden. Auch wurde gegen den Richter des zuständigen untergeordneten Gerichts ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das inzwischen zurückgezogen wurde.

Der EuGH stellte nun fest, dass das Vorgehen gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Überprüfung der Vorabentscheidungsersuchen komme der Prüfung der Zulässigkeit dieser Fragen gleich, für die nur der EuGH zuständig sei. Außerdem schränke es die Befugnis der Gerichte ein, den EuGH anzurufen. Untergeordnete Gerichte seien in derlei Fällen verpflichtet, die Entscheidung des Höchstgerichts zu ignorieren.

Es verstoße zudem gegen EU-Recht, in solchen Fällen ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Allein die Aussicht darauf gefährde die Unabhängigkeit der Richter. Zudem könne dies dazu führen, dass die Gerichte Vorabentscheidungsersuchen nicht mehr beim EuGH einreichten, was die einheitliche Anwendung des EU-Rechts gefährde.

Mit Blick auf die Dolmetscher betonte der EuGH, dass ein Register mit unabhängigen Übersetzern und Dolmetschern die Qualität sichern könnte.

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