uli von Berlin nimmt Stellung

uli von Berlin nimmt Stellung

Eine Zuschrift zur Rechtskolumne Law Lounge zu den Themen Namensänderung und Künstlername (FA10/2019):

Gestatten, uli von Berlin! So lautet der in meinem Pass eingetragene Name. Egal wohin ich auswandere. Aber der Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch-.Ing. und auch der Ulr. Fre. bleiben in Deutschland. Damals noch voller Stolz auf meine Geburtsstadt ging ich zum Einwohnermeldeamt und ließ „uli von Berlin“ registrieren. Vorher habe ich Gespräche mit Gott und meinem verstorbenen Vater geführt, um zu klären, ob SIE Einwände gegen meinen Wunsch hätten. Der Ordens- oder Künstlername, unter 14. Position (vierzehn), wird allerdings nur in GROSSBUCHSTABEN registriert. Bei meinem „Pseudonym“ wird uli allerdings mit kleinem „u“ und Berlin mit großem „B“ geschrieben. Ich dachte ja immer, ich bin klein und Berlin ist groß. Nachdem ich Singapur, Tokio, Sydney, Saigon etc. gesehen habe, sehe ich Berlin (nicht nur politisch und in Bezug auf den Bau des neuen Hauptstadtflughafens) weit, sehr weit, abgeschlagen. Langsam fange ich an, mich wegen des „Berlin-Zusatzes“ zu schämen. Der Name sollte also gewissenhaft gewählt werden. Meiner steht auf VISA-Geldkarten, Flugtickets, Hotelbuchungen. Nur bei Ärzten und in Krankenhäusern verwende ich den von meinem Vater „erhaltenen“ Namen, damit „Vorerkrankungen“ erkannt werden können, obwohl ich (bis jetzt) Ärzte nur zur Prävention aufsuche. Auch beim Kauf meiner Condos habe ich „Vatis Namen“ verwendet. In Deutschland ist das sogar Pflicht.

uli von Berlin, Pattaya


Die im Magazin veröffentlichten Leserbriefe geben nicht die Meinung der Redaktion wieder. DER FARANG behält sich darüber hinaus Sinn wahrende Kürzungen vor. Es werden nur Leserbriefe mit Namensnennung veröffentlicht!

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