Über 2.500 Kinder tödlich verunglückt

Ertrinken ist bei Kindern die häufigste Todesursache. Foto: epa/Narong Sangnak
Ertrinken ist bei Kindern die häufigste Todesursache. Foto: epa/Narong Sangnak

BANGKOK: Im Vorjahr sind über 2.500 Kinder im Alter bis zu 12 Jahren tödlich verunglückt.

Laut Adisak Plitponkarnpim, Direktor des National Institute Development of Children and Families der Universität Mahidol, könnten zahlreiche Unfälle vermieden werden, wenn Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkämen und ihre Kinder rechtzeitig auf Gefahren beim Spielen in und außerhalb des Hauses aufmerksam machten. Die meisten tödlichen Unglücke ereigneten sich im April. In diesem Monat haben Schulkinder Ferien und es wird das thailändische Neujahrsfest (Songkran) gefeiert. 740 oder 33 Prozent der Unfälle entfallen auf Ertrinken, zumeist in Teichen oder Kanälen nahe dem Wohnort. Dann folgen Verkehrsunfälle und Stürze von Bäumen oder Balkonen. Adisak kritisierte den maroden Zustand von Kinderspielplätzen. Etwa 90 Prozent entsprächen nicht dem erforderlichen Standard.

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Hermann Auer 20.10.18 01:36
Schwimmen lernen ...
... ist natürlich nützlich. Dennoch hilft auch das gerade dann nicht, wenn das Kind einen Krampf ins Bein kriegt und kein Rettungsschwimmer in der Nähe ist. Auf diese Weise ist ein Klassenkamerad meiner Tochter ums Leben gekommen, zufällig der beste Schwimmer der ganzen Klasse. Schwimmen lernen ist also sehr gut, Rettungsschwimmer lernen wäre der Tupfen auf dem I.
Jürgen Franke 19.10.18 15:54
Danke, lieber Jack, für die ganz
ausführliche Klarstellung. Ganz besonders gefiel mir in diesem Zusammenhang der Ausdruck: Einsichtsfähigkeit, denn die hängt nun wieder mit Bildung und Elternhaus zusammen. Grundsätzlich sollte die Kinder jedoch so früh wie möglich schwimmen lernen. Insbesondere in einem Land, das vom Wasser umgeben ist. Abgesehen von massiven Regenfällen, wo das Wasser in den Straßen nicht schnell genug abfließt.
Norbert Kurt Leupi 19.10.18 15:19
In erster Linie... / Herr Jürgen Franke
die Aufsichtspflicht der Eltern ? Ja, lieber Jürgen ,grundsätzlich wird der Aufsichtspflicht (Eltern) für einen Schaden haften, den die zu beaufsichtigenden Personen( Kinder oder Jugendliche ) während der Zeit, in der Sorge zutragen hatte , herbeigeführt ! Aber eine Haftung ist nicht immer gegeben, für den Fall , dass die Aufsichtsperson (Eltern,Lehrer,Vormund etc.) belegen kann , dass der Schaden genauso entstanden wäre , hätte er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt ! Von Kindern und Jugendlichen von 8 -18 Jahren kann man auch eine Einsichtsfähigkeit verlangen , der sie nachkommen müssen! Somit gibts keine Pflicht über eine 24 - Stunden-Ueberwachung ! So sieht`s in westlichen ,zivilisierten Gesellschaften aus ! In TH aber müssten gewisse Eltern selber beaufsichtigt werden und in gewissen krassen Fällen sollte man die Eltern und auch andere Aufsichtspersonen noch schärfer überwachen als die Kinder !
Jürgen Franke 19.10.18 13:53
Hier wird in erster Linie die
Aufsichtspflicht der Eltern verlangt. Wenn das nicht gelingt, das Jugendamt.