Meadows will doch nicht mit Untersuchungsgremium reden

Mark Meadows (C), ehemaliger Stabschef des Weißen Hauses, trifft zum zweiten Amtsenthebungsverfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald J. Trump im US-Kapitol in Washington ein. Foto: epa/Chip Somodevilla
Mark Meadows (C), ehemaliger Stabschef des Weißen Hauses, trifft zum zweiten Amtsenthebungsverfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald J. Trump im US-Kapitol in Washington ein. Foto: epa/Chip Somodevilla

WASHINGTON: Der einstige Stabschef von Ex-US-Präsident Donald Trump, Mark Meadows, will nun doch nicht mit dem Untersuchungsausschuss des Repräsentantenhauses zur Erstürmung des Kapitols im Januar zusammenarbeiten. Das Gremium teilte am Dienstag in Washington mit, Meadows habe den Ausschuss über diese Entscheidung informiert. Dabei sei Meadows durchaus bereit, in seinem Buch, für das er derzeit werbe, über Details rund um die Attacke am 6. Januar Auskunft zu geben, beklagten der Ausschussvorsitzende, der Demokrat Bennie Thompson, und seine Stellvertreterin, die Republikanerin Liz Cheney.

Meadows hatte eine erste Vorladung des Gremiums zuvor bereits missachtet, worauf ihm Thompson mit strafrechtlichen Schritten drohte. Ende November hatte Meadows dem Ausschuss dann schließlich Unterlagen vorgelegt und angekündigt, zu einer Befragung zu erscheinen. Nun machte er eine erneute Kehrtwende.

Thompson und Cheney betonten, an dem für diesen Mittwoch angesetzten Termin für eine Befragung von Meadows halte das Gremium weiter fest. Sollte dieser tatsächlich nicht erscheinen, werde dem Ausschuss keine andere Wahl bleiben, als den Weg für strafrechtliche Schritte gegen ihn frei zu machen. Die Entscheidung über eine mögliche Anklage Meadows' läge daraufhin in der Verantwortung des Justizministeriums.

Dieses Schicksal hat bereits den einstigen Chefstrategen Trumps, Steve Bannon, ereilt. Nachdem sich dieser geweigert hatte, bei den Untersuchungen mit dem Kongress zu kooperieren, ebnete das Repräsentantenhaus Ende Oktober mit der Mehrheit der Demokraten den Weg für strafrechtliche Schritte gegen ihn. Der 67-Jährige wurde daraufhin wegen Missachtung des Kongresses in zwei Fällen angeklagt und muss sich nun vor Gericht verantworten.

Bannon beruft sich auf das Vorrecht von US-Präsidenten, dem Kongress oder Gerichten gewisse Informationen vorzuenthalten - das sogenannte Exekutiv-Privileg. Dieses Argument führte auch Meadows an.

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Ingo Kerp 09.12.21 15:50
Die Nibelungentreue der ehem. Mitarbeiter von Trump scheint anzuhalten. Mit Sicherheit auch mit Blick auf die Wahlen 2024, bei denen man hofft, für seinen alten Chef weiter arbeiten zu koennen. Momentan sieht es garnicht schlecht aus für den Rüpel, da das Gespann Biden / Harris nicht wirklich vor Erfolg strotzt, was die gefallenen Umfrage- und Beliebheitswerte zeigen. Die Welt sei heute schon gewarnt.