Trotz Lockerungen: Maskenpflicht ist weiterhin in Kraft

Der Rückgang an Neuinfektionen in Thailand hat zu einer Entspannung aber auch Nachlässigkeit in der Bevölkerung geführt, weshalb die Behörden daran erinnern, dass die Maskenpflicht nach wie vor besteht. Foto: epa/Diego Azubel
Der Rückgang an Neuinfektionen in Thailand hat zu einer Entspannung aber auch Nachlässigkeit in der Bevölkerung geführt, weshalb die Behörden daran erinnern, dass die Maskenpflicht nach wie vor besteht. Foto: epa/Diego Azubel

PATTAYA: Die Bevölkerung wird daran erinnert, dass trotz der Aufhebung der Abriegelung der Stadt und den Lockerungen einiger Beschränkungen des öffentlichen Lebens in der Provinz Chonburi, zu der auch Pattaya gehört, weiterhin eine Maskenpflicht besteht. Uneinsichtigen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 Baht und/ oder eine Gefängnisstrafe.

Da in den letzten Tagen bis Wochen landesweit sowie auch in der Provinz Chonburi keine Coronavirus-Neuinfektionen registriert wurden, lässt bei vielen Menschen die Achtsamkeit nach, weshalb die Strafverfolgungsbehörden davor warnen, dass die Maskenpflicht nach wie vor in Kraft ist. So wurden zum 1. Mai alle Anordnungen, die zuvor von Chonburis Gouverneur Pakarathorn Tieanchai erlassen wurden, im Rahmen der Notstandsverordnung noch bis mindestens Ende Mai oder bis auf weiteres verlängert.

Das bedeutet: Verstöße gegen die Maskenpflicht können eine Geld- oder Haftstrafe nach sich ziehen. Sie gilt auch am Steuer und selbst dann, wenn man allein mit dem Fahrzeug unterwegs ist.

Das Centre for Covid-19 Situation Administration (CCSA) der Regierung hat in den letzten Tagen eine Übersicht zu sportlichen Übungen veröffentlicht, bei denen vor dem Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes gewarnt wird. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass man immer eine Gesichtsmaske bei sich tragen und bereit sein sollte, sie zu tragen, sobald man seine Trainingseinheit abgeschlossen hat.

Die Redaktion rät ihren Leserinnen und Lesern, stets eine Nasen-Mund-Schutzmaske zu tragen bzw. bei der sportlichen Betätigung bei sich zu führen. Nicht nur, um eine drohende Geldstrafe zu umgehen, sondern um seine eigene und die Gesundheit seiner Mitmenschen zu schützen.

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