Todesfahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Foto: epa/Julien Warnand
Foto: epa/Julien Warnand

LA LOUVIÈRE: Gegen den Fahrer der Todesfahrt in Belgien ist Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge im Rahmen eines Verkehrsunfalls erhoben worden. Es sei ein Haftbefehl gegen den 34-Jährigen erlassen worden, berichtete die Nachrichtenagentur Belga am Dienstag unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass der Mann unvorsichtig gefahren sei, aber keine Tötungsabsicht hatte. Er gab unterdessen zu, deutlich zu schnell gefahren zu sein. Am Freitag soll darüber entschieden werden, ob er zunächst in Haft bleibt.

Am Sonntag war in dem südbelgischen Ort Strépy-Bracquegnies ein Auto bei einer Karnevalsveranstaltung in eine Menschenmenge gerast. Sechs Menschen starben. Bereits am Sonntag sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass es keine Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gebe.

Am frühen Dienstagabend versammelten sich mehrere Hundert Menschen in dem Ort, um der Opfer zu gedenken. Sie ließen Luftballons in den Himmel steigen.

Der Staatsanwaltschaft zufolge gab der Fahrer mittlerweile zu, dass er deutlich zu schnell unterwegs gewesen sei. Der Sender VRT berichtete, er habe ausgesagt, in der 50er Zone rund 90 Stundenkilometer gefahren zu sein. Kurz vor dem Aufprall habe er gebremst, was Kamerabilder bestätigten. Nach dem Aufprall fuhr der Fahrer eigenen Angaben zufolge wegen des Schocks noch mehrere Hundert Meter weiter. Den Ermittlern zufolge war er angetrunken. Der Alkoholwert habe knapp über dem gesetzlichen Grenzwert gelegen.

Der Beifahrer (32) ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt worden. Er sei zunächst unter Auflagen freigelassen worden. Die Ermittler betonten am Dienstag, dass sich die Gründe für die Anklage im Laufe der Ermittlungen noch ändern könnten. Sie beruhten auf den bislang erzielten Erkenntnissen.

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