Tod des kleinen Julen

Gerichtstermin zu möglichem Vergleich

Rettungshelfer arbeiten an der Stelle des Brunnenschachts, in den der zweijährige Julen am 13.01.2019 gestürzt ist. Foto: Daniel Perez/Dpa
Rettungshelfer arbeiten an der Stelle des Brunnenschachts, in den der zweijährige Julen am 13.01.2019 gestürzt ist. Foto: Daniel Perez/Dpa

MÁLAGA (dpa) - Im Fall des in einem Brunnenschacht gestorbenen Kleinkindes Julen wird es wohl zu keinem Prozess mehr kommen - dennoch findet heute in Málaga ein wichtiger Gerichtstermin statt. Dabei soll eine außergerichtliche Einigung zwischen Anklage und Verteidigung offiziell gemacht werden.

Im Fall des in einem Brunnenschacht gestorbenen Kleinkindes Julen wird es wohl zu keinem Prozess mehr kommen - dennoch findet am Dienstag in Málaga ein wichtiger Gerichtstermin statt. Dabei soll Medienberichten zufolge eine am Montag getroffene außergerichtliche Einigung zwischen Anklage und Verteidigung offiziell gemacht werden. Wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden sollte ursprünglich der Finca-Besitzer, auf dessen Grundstück in Andalusien das Unglück vor einem Jahr passierte. Die Staatsanwaltschaft wollte drei Jahre Haft für ihn fordern.

Der Vergleich soll nun vorsehen, dass der Beschuldigte die Vorwürfe und eine auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von bis zu einem Jahr akzeptiert sowie eine finanzielle Entschädigung an die Eltern zahlt. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sollen bereits zugestimmt haben, nun muss das Gericht den Pakt noch absegnen.

Der zweijährige Julen war Mitte Januar 2019 in das illegale Bohrloch gestürzt. Erst nach knapp zwei Wochen konnten Rettungsteams ihn mittels eines mühsam gegrabenen Parallelschachts in 70 Metern Tiefe bergen. Die Autopsie ergab, dass Julen bereits kurz nach dem Sturz an schweren Kopfverletzungen gestorben war.

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