BANGKOK: Thais brauchen bei Behördengängen fortan keine Kopien ihrer ID-Card oder ihres Hausbuches („Tabien Baan“) vorlegen, teilte das Department of Provincial Administration am Dienstag auf der Webseite des Gesetzesanzeiger der thailändischen Regierung „Royal Gazette“ mit.
Die Bekanntmachung, die am 30. September vom Generaldirektor des Ministeriums Thanakom Chongchira unterzeichnet wurde, zielt auf die Entwicklung einer digitalen Verwaltung ab und soll den Bürgern Behördengänge erleichtern.
Wenn jemand jedoch eine andere Person für einen Behördengang bevollmächtigt, sollte der Bevollmächtigte eine Kopie der ID-Card oder des Hausbuches des Antragstellers vorlegen.
Benötigen Beamte dennoch Kopien von ID-Cards oder Meldebescheinigungen, müssen sie diese gebührenfrei erstellen.