BANGKOK: Am Freitag (24. Juni 2022) wurde im offiziellen Gesetzesanzeiger der thailändischen Regierung – Royal Gazette“ – die Nasen-Mund-Schutz-Pflicht in der Öffentlichkeit aufgehoben.
Das neue Gesetz ist ab sofort in Kraft getreten und beinhaltet: „Das Tragen einer Maske ist von nun an eine freiwillige Praxis. Das Ministerium für öffentliche Gesundheit empfiehlt der Bevölkerung das Tragen einer Maske nur in überfüllten oder schlecht belüfteten Räumen oder wenn sie Symptome hat.“
Beachtet werden muss jedoch, dass private Einrichtungen wie Geschäfte und auch öffentliche Verkehrsmittel das Recht auf die Fortsetzung der Maskenpflicht in ihren Betrieben bzw. Fahrzeugen haben.
Auch in staatlichen Gebäuden wird die Nasen-Mund-Schutz-Pflicht wahrscheinlich vorerst beibehalten.
Fazit: Zum bisherigen Zeitpunkt wurde in Thailand die Maskenpflicht im Freien aufgehoben, das Tragen einer Maske wird nur an belebten und schlecht belüfteten Orten empfohlen.
Aber wenn Einkaufszentren, Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel etc. weiter an der Nasen-Mund-Schutz-Pflicht festhalten, müssen die Kunden bzw. Fahrgäste diese Voraussetzung weiter erfüllen, wenn sie den Service dieser Betriebe und Einrichtungen in Anspruch nehmen möchten.
Alle Informationen zur Aufehbung der Nasem-Mund-Schutz-Pflicht finden Sie unter Ratchakitcha.com (nur auf Thai).