Thailand beginnt schrittweise Öffnung

Lockerung der Einreise- und Quarantänebestimmungen

Ein ausländischer Besucher wird vom ASQ-Personal am internationalen Flughafen Suvarnabhumi empfangen. Foto: epa/Diego Azubel
Ein ausländischer Besucher wird vom ASQ-Personal am internationalen Flughafen Suvarnabhumi empfangen. Foto: epa/Diego Azubel

BANGKOK: Nach mehr als einjähriger touristischer Isolation vom Rest der Welt zum Schutz vor einer Covid-19-Ausbreitung richtet Thailand den Blick optimistisch nach vorne und hat mit einer schrittweisen Lockerung der Einreisebestimmungen und Quarantäneverfahren* begonnen, die am 1. April 2021 in Kraft getreten sind.

Für Ausländer, die zwischen dem 1. April und 30. September 2021 nach Thailand einreisen möchten, gelten neue, der aktuellen Covid-19-Situation angepasste Einreisebestimmungen.

Update der Einreisebestimmungen

1. Gültiges Visum oder Wiedereinreiseerlaubnis: Entsprechend dem Zweck des Besuchs.

2. Reisekrankenversicherung: Die Versicherungspolice muss für die gesamte Aufenthaltsdauer in Thailand ausgestellt sein und ausdrücklich eine medizinische Kostende­ckung von mindestens 100.000 US-Dollar in Thailand beinhalten, einschließlich für Covid-19-Behandlungen. Anerkannte Reisekrankenversicherungen können online bei der Thai General Insurance Association unter http://covid19.tgia.org abgeschlossen werden.

3. Einreisebescheinigung (Certificate of Entry/ COE): Onlinebeantragung unter https://coethailand.mfa.go.th/.

4. Ärztliches Attest über Covid-19-Testergebnis: Labortest mit negativem Befund per RT-PCR-Methode. Das Attest muss in englischer Sprache verfasst und darf nicht länger als 72 Stunden vor Abflug ausgestellt worden sein.

5. Reservierung einer ASQ-Unterkunft („Alternative State Quarantine“): Benötigt wird eine Reservierungsbestätigung für 10 Tage/ 11 Nächte. Onlinebuchung unter https://asqthailand.com, https://asq.locanation.com, https://asq.ascendtravel.com, www.agoda.com/quarantineth.

Lockerung der Quarantäne

1. Kürzere Quarantäne: Die obligatorische Covid-19-Quarantäne für ausländische Besucher und thailändische Rückkehrer aus dem Ausland wurde von 14 Tage/ 15 Nächte auf 10 Tage/ 11 Nächte gesenkt. Für Reisende aus Ländern mit neuen Covid-19-Varianten gilt weiterhin die Quarantänezeit von 14 Tagen/ 15 Nächten. Die Liste der betroffenen Länder wird vom thailändischen Gesundheitsministerium alle 15 Tage veröffentlicht und ständig aktualisiert. Während der Quarantäne müssen Reisende zwei RT-PCR-Tests absolvieren: zwischen Tag 3 und 5 sowie zwischen Tag 9 und 10.

2. Freizeitaktivitäten in der Quarantäne: Während der Quarantäne dürfen Reisende fortan Freizeitaktivitäten zu den Zeiten und Bedingungen ausüben, die vom thailändischen Gesundheitsministerium genehmigt wurden. Darunter fallen z.B. Fitnesstraining im Außengelände oder im Fitnessraum und Schwimmen im Pool der ASQ-Unterkunft sowie Radfahren innerhalb eines festgelegten Bereichs. Neu können auch Waren und Lebensmittel von außerhalb bestellt werden.

3. „Fit to Fly“-Bescheinigung: Ausländische Reisende brauchen keine Flugtauglichkeitsbescheinigung („Fit to fly“) mehr, jedoch ein ärztliches Attest über einen Covid-19-Test per RT-PCR-Methode mit negativem Befund, das nicht länger als 72 Stunden vor Abflug ausgestellt wurde und in englischer Sprache abgefasst ist. Für thailändische Staatsangehörige ist entweder eine „Fit to fly“-Bescheinigung oder ein negatives Covid-19-Testergebnis erforderlich.

Weitere Informationen unter https://thaiembdc.org/2021/03/26/relaxation-of-regulations-to-enter-thailand-and-procedures-of-the-quarantine-from-1-april-2021.

Visafreie Einreise nach Thailand

Staatsangehörige der nachfolgenden Länder können zwischen dem 1. April und 30. September 2021 ohne Visum** für maximal 45 Tage nach Thailand einreisen: Andorra, Australien, Belgien, Bahrain, Brasilien, Brunei, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hongkong, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Korea, Kuwait, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malediven, Mauritius, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Schweden, Schweiz, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam.

* Alle Angaben ohne Gewähr
** Es gelten alle zuvor genannten Einreise- und Quarantänebestimmungen
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