Thailänder soll Russin an Aussichtspunkt angegriffen haben

Foto: Daily News
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KOH SAMUI: Eine russische Touristin behauptet, sie sei von einem thailändischen Mann an einem Aussichtspunkt auf einem privaten Grundstück auf dem Khao Lamai auf der Insel Koh Samui im südlichen Golf von Thailand angegriffen worden, als dieser von ihr ein Eintrittsgeld forderte.

Die 33-jährige Urlauberin sagte gegenüber der Presse, dies sei das erste und auch letzte Mal, dass sie nach Koh Samui gereist sei – sie habe Angst. Sie habe nach eigener Aussage mit ihrem Freund den Overlap Stone genannten Aussichtspunkt besichtigt. Einem Bericht des thailändischen Nachrichtenportals „Daily News“ folgend soll der Mann, der als der Manager der Naturattraktion bezeichnet wurde, der Ausländerin eine wertvolle Kette vom Hals gerissen haben, als sie mit ihrem Begleiter die Brücke zum Viewpoint überquert hatte. Es folgte ein Handgemenge, im Zuge dessen der Mann ihr in die Rippen getreten haben soll, sagte die Frau gegenüber der Polizei aus. Sie soll außerdem eine Verletzung an der Wange erlitten haben.

Die russische Touristin legte beim polizeilichen Verhör eine Krankenhausrechnung in Höhe von 5.920 Baht vor und erzählte den Beamten, dass sie am 18. Dezember in Thailand angekommen und nach Krabi und Phuket nach Koh Samui gereist sei. Nach Aussage der Beamten soll der Manager des Aussichtspunktes voraussichtlich wegen Körperverletzung angeklagt werden. Der Manager wiederum gab zu Protokoll, er habe in Notwehr gehandelt.

Der Vorfall soll sich am 1. Januar gegen 15.45 Uhr ereignet haben. Außer der Russin und ihrem Begleiter befanden sich ca. 30 weitere Touristen am „Overlap Stone“, die alle den Eintrittspreis in Höhe von 50 Baht bezahlt hatten – außer das russische Pärchen.

Kurz nach dem Vorfall berichteten Forstbeamte der Polizei, dass sie in dem Gebiet unterwegs waren und auf die Brücke stießen, die offenbar auf privatem Land zu der Naturattraktion führt. Da der Manager von jedem Besucher eine Gebühr in Höhe von 50 Baht für das Überqueren der Brücke verlangte, forderten ihn die Forstbeamten auf, ihnen die Landbesitzurkunde für das Grundstück vorzulegen. Daraufhin sagte der Beschuldigte, dass sich das Dokument beim Landbesitzer befinden würde und dass er die Gebühr von 50 Baht für die Instandhaltung der Brücke erhebe.

Zu Wort meldete sich zwischenzeitlich auch der rechtmäßige Landbesitzer. Er beteuerte gegenüber „Daily News“, dass er keinen blassen Schimmer hätte, was auf seinem Grundstück vor sich ginge. Er kündigte den Abriss der Brücke an und die Absperrung des Grundstücks für Touristen.

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Leserkommentare

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Marcel Wallace 08.01.22 15:30
Sicher wieder so eine psychisch wahnsinnige Russin, die sich aufgespielt hat und aufgeführt hat wie eine Diva... Standard und erlebt man andauernd
Carl Weber 08.01.22 10:20
Hochspannung
Habe den Fall ebenfalls mit einem footage video gesehen. Die Russin war völlig aus dem Häuschen, schrie den Mann minutenlang an, um schließlich einen Stuhl nach ihm zu werfen. Finde die Abzocke ebenfalls unangebracht. 50 Baht um einen Blick in die schöne Landschaft zu werfen? Nicht schön! Aber deswegen total die Kontrolle zu verlieren??
Peter Brechbühl 08.01.22 09:53
Abzocke
Bin auch gegen die Abzockerei aber in diesem Fall sehe ich das anders, wer die 50 Baht nicht bezahlen möchte, muss ja die private Brücke nicht benutzen.
Christian Freder 07.01.22 12:10
Bravo!!!
Jemand, der sich die ständige Abzockerei in TH nicht gefallen lassen hat!
Betrug, ab in das Zuchthaus.....
Dieter Kowalski 07.01.22 10:20
Moderne Wegelagerei
So etwas kennt man sonst nur vom besten Freund und Helfer. Daran hat sich wohl der "Manager" orientiert, und ein nettes Körberlgeld eingenommen. Für den Tourismus jedenfalls nicht förderlich. Zumindest die Krankenhausrechnung, wird er hoffentlich zahlen müssen.
Andy 07.01.22 10:20
Auseinandersetzung
Ich habe Aufnahmen der Auseinandersetzung im TV gesehen.
Es sah nicht so aus, als ob der Thai der Haupt Aggressor war.
Es war zu sehen, daß die Russin einen Stuhl nach ihm geworfen hat.
Es wird sich sicher aufklären.
Ob das Eintreiben eines Eintrittsgeld rechtens ist, kann ich nicht beurteilen.