Teures Frisieren am Steuer - Geldbuße für Fahrer in der Schweiz

Luftaufnahme der Autobahn A1, Autobahnkreuz Ecublens-Crissier, in Ecublens. Foto: epa/Laurent Gillieron
Luftaufnahme der Autobahn A1, Autobahnkreuz Ecublens-Crissier, in Ecublens. Foto: epa/Laurent Gillieron

LAUSANNE: Ein Autofahrer in der Schweiz muss eine Geldbuße von umgerechnet 280 Euro zahlen, weil er sich während der Fahrt frisierte. Das Bundesgericht in Lausanne wies eine Beschwerde des Mannes ab. Der Autolenker war der Polizei im April 2019 auf einer Autobahn wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Die zivilen Polizisten filmten die Fahrt.

Bei der folgenden Kontrolle gab der Mann an, sich mit der Hand die Haare gekämmt und dabei in den Rückspiegel geschaut zu haben. Seiner Argumentation, es handle sich um einen Vorfall mit Bagatellcharakter, folgten die Richter nicht. Im vorliegenden Fall hätten die beiden Phasen des Schlangenlinienfahrens mindestens 33 und 20 Sekunden gedauert - bei einem Tempo von 120. (Urteil 1C_564/2019 vom 28.5.2020)

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Leserkommentare

Vom 10. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Markus Boos 27.06.20 13:07
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Das könnte mir, bei meiner Glatze nicht passieren. Teure Eitelkeit.