BELLINZONA: Vermieter von Ferienunterkünften im Tessin müssen sich auf härtere Regeln einstellen. Private dürfen ihre Immobilien nur noch während maximal 90 Tagen als Tourismusunterkünfte vermieten.
Die Regelung, auch bekannt als "Lex Airbnb", hat bereits seit Anfang Dezember 2022 Gültigkeit. Personen, die eine Wohnung oder ein Haus mit weniger als vier Betten während mehr als 90 Tagen pro Kalenderjahr online vermieten wollen, gelten künftig als gewerbliche Vermieter und müssen eine Bewilligung bei der Standortgemeinde einholen.
Die Unsicherheit unter den Zweitwohnungsbesitzern im Tessin ist groß. Rund ein Viertel aller Logiernächte wurde 2021 über Private vermietet. Wer sich als gewerblicher Vermieter registrieren lässt, riskiert jedoch einen Wertverlust für seine Immobilie, da es sein kann, dass die Immobilie nach der Umnutzung nicht mehr in den alten Status zurückgeändert werden kann.
Die Umsetzung der Regelung ist derzeit noch unklar und einige Gemeinden kontrollieren bereits die Einhaltung der neuen Vorschrift, während andere noch abwarten. Auch andere Städte wie Luzern, Genf und Bern haben ähnliche Regeln eingeführt, um Airbnb und ähnlichen Dienstleistern entgegenzuwirken.