Südkoreas Kartellbehörde belegt Google mit Strafe

SEOUL: Südkoreas Kartellbehörde hat die Alphabet-Tochter Google wegen Wettbewerbsbehinderung mit einer Geldstrafe von mindestens 207,4 Milliarden Won (etwa 150 Millionen Euro) belegt. Die koreanische Kommission für fairen Handel (KFTC) wirft dem Konzern vor, Gerätehersteller daran zu hindern, andere, von Google nicht genehmigte Versionen des Android-Betriebssystems zu entwickeln oder zu nutzen. Die Kommission wies Google LLC, Google Asia Pacific sowie Google Korea am Dienstag an, diese Praxis zu ändern.

Die Höhe der Strafe ist laut KFTC noch nicht abschließend festgelegt worden. Sie könne sich nach erneuter Prüfung erhöhen, sagte eine Sprecherin. Google will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Google sieht sich immer wieder Vorwürfen ausgesetzt, seine dominierende Marktstellung auszunutzen. Das Unternehmen erklärte am Dienstag, das Kompatibilitätsprogramm von Android habe «unglaubliche Hardware- und Software-Innovationen angestoßen» und den koreanischen Herstellern und Entwicklern enorme Erfolge beschert. «Dies wiederum hat zu einer größeren Auswahl, Qualität und einem besseren Nutzererlebnis für die koreanischen Verbraucher geführt.» Die heute veröffentlichte Entscheidung der KFTC ignoriere diese Vorteile und werde die Vorteile, die Verbraucher genössen, untergraben.

Laut KFTC mussten einheimische Smartphone-Hersteller wie Samsung oder LG, die Android-Apps oder -Dienste von Google nutzen wollen, bisher Verträge mit dem Internetunternehmen schließen, die ihnen eine Reihe von Beschränkungen auferlegen. Damit verhindere Google Wettbewerb.

Die Behörde untersagte Google nun, Herstellern sogenannte Anti-Aufsplitterungsvereinbarungen aufzuzwingen. Demzufolge dürfen Gerätehersteller keine modifizierten Versionen von Android OS - sogenannte Android-Forks - auf ihre Produkte installieren.

Erst Ende August hatte Südkoreas Parlament ein Gesetz zur Einschränkung der Marktmacht großer Tech-Konzerne wie Apple und Google beschlossen. Das Gesetz soll verhindern, dass die Betreiber von App-Marktplätzen ihre Bezahlsysteme für In-App-Käufe den Software-Entwicklern aufzwingen. Die entsprechende Änderung des Gesetzes für Telekommunikationsgeschäfte trat am Dienstag in Kraft.

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