Südkorea strebt Fristenregelung für Schwangerschaftsabbruch an

Vor der Nationalversammlung in Seoul versammeln sich Abgeordnete eines Pro-Choice-Bürgergremiums. Foto: epa/Yonhap
Vor der Nationalversammlung in Seoul versammeln sich Abgeordnete eines Pro-Choice-Bürgergremiums. Foto: epa/Yonhap

SEOUL: In Südkorea soll nach einem Vorschlag der Regierung künftig eine Abtreibung bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt werden. Hintergrund ist ein Gerichtsentscheid aus dem vergangenen Jahr, wonach ein generelles Abtreibungsverbot in dem Land verfassungswidrig ist. Das Justizministerium kündigte am Mittwoch entsprechende Änderungen des Strafrechts sowie des Gesetzes zur Mütter- und Kindergesundheit an. Demnach können Frauen innerhalb der vorgesehenen Frist eine Abtreibung vornehmen lassen, ohne dafür besondere Gründe anzugeben.

Unter dem überarbeiteten Gesetz soll eine Abtreibung zwischen der 15. und 24. Schwangerschaftswoche nur dann strafrechtlich folgenlos bleiben, wenn bestimmte Gründe einschließlich Gesundheitsrisiken oder einer Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung vorliegen. Zuvor sind jedoch Beratungen vorgesehen. Die Änderungen sollen möglichst noch vor Jahresende wirksam werden.

Das Verfassungsgericht hatte im April 2019 das Parlament aufgerufen, die 66 Jahre alte strikte Gesetzgebung zum Verbot von Abtreibungen bis Ende dieses Jahres so zu lockern, dass ein Schwangerschaftsabbruch im frühen Stadium möglich wird. Das derzeitige Gesetz schränke das Recht schwangerer Frauen ein, selbst über sich zu entscheiden, schrieben die Richter.

In dem ostasiatischen Land wurde über das Abtreibungsgesetz in den vergangenen Jahren heftig gestritten. Erst nach 1973 begann Südkorea damit, eine Abtreibung in Ausnahmefällen wie Vergewaltigung, Inzest oder bei Gefährdung des Lebens der Mutter zu erlauben.

Gegen eine Gesetzesänderung hatte sich die katholische Kirche des Landes ausgesprochen. Frauenrechtsorganisationen hatten die Regierung gedrängt, die Abtreibung zu entkriminalisieren, ohne dabei Rücksicht auf die Länge der Schwangerschaft zu nehmen.

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