Streit um Torte mit «Gay Marriage»-Botschaft

​Klage abgewiesen

Blick in den Gerichtssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vor der Urteilsverkündung in Straßburg. Foto: epa/Patrick Seeger
Blick in den Gerichtssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vor der Urteilsverkündung in Straßburg. Foto: epa/Patrick Seeger

BELFAST/STRAßBURG: Nach der Abweisung seiner Klage durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat sich ein Aktivist für die Gleichberechtigung homosexueller Paare in Nordirland enttäuscht gezeigt. Gareth Lee hatte eine Bäckerei in der Provinz wegen Diskriminierung verklagt, weil diese sich geweigert hatte, seine Bestellung einer Torte mit der Aufschrift «Support Gay Marriage» (Gleichgeschlechtliche Ehe unterstützen) auszuführen, war damit aber letztlich vor dem britischen Supreme Court gescheitert. Hoffnungen auf ein anderes Ergebnis zerschlugen sich, als der EGMR die Klage gegen das Vereinigte Königreich am Donnerstag als unzulässig abwies.

Die Besitzer der Bäckerei hatten angegeben, der Slogan sei nicht vereinbar mit ihren christlichen Glaubensvorstellungen. Das oberste britische Gericht hatte entschieden, dass die Ablehnung lediglich auf die Botschaft bezogen war, nicht auf die sexuelle Orientierung des Auftraggebers und daher keine Diskriminierung festgestellt.

Lee sieht das jedoch weiterhin anders: «Niemand von uns sollte zugemutet werden, erst einmal den Glauben von Firmenbesitzern herauszufinden, bevor man in deren Laden geht und für ihre Dienstleistungen bezahlt», sagte er. Die Abweisung seiner Klage aufgrund formaler Gründe bezeichnete er als «frustrierend».

Ein Vertreter der christlichen Organisation The Christian Institute, die die Bäckerei in dem Rechtsstreit unterstützte, begrüßte die Entscheidung hingegen als «gute Neuigkeiten für die Meinungsfreiheit», wie der «Belfast Telegraph» berichtete.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Klage als unzulässig ab, weil sich Lee bei dem britischen Rechtsstreit, der bereits seit 2014 lief, nicht auf seine Rechte in der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen hatte. Gleichgeschlechtliche Ehen können seit 2020 in Nordirland geschlossen werden.

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Michael R. 07.01.22 17:40
Dienstleistung bezahlt?
"... den Glauben von Firmenbesitzern herauszufinden, bevor man in deren Laden geht und für ihre Dienstleistungen bezahlt."

Der Mann unterstellt also, der Bäcker hätte die Torte zwar in Rechnung gestellt, aber den Auftrag nicht ausgeführt. Der Bäcker hat ihm sicherlich einfach gesagt, dass er den Auftrag nicht annimmt und der Kunde wird auch nichts bezahlt haben - basta!
Aber diese spezielle Community meint mal wieder, für sie müsse überall und immer der rote Teppich ausgelegt sein. Und wenn das mal nicht der Fall ist, wird auf Diskriminierung und was weiß ich noch alles geklagt. Die nerven!
Ingo Kerp 07.01.22 14:00
Warum ist es der LBGT "Gemeinde" so wichtig, die sexuelle Ausrichtung jedermann, ob man will oder nicht, auf die Nase zu binden. Warum lebt nicht jeder nach seiner sexuellen Art wie er moechte, ohne andere Menschen mit seiner Einstellung zu belästigen. Es interessiert ja auch keinen, das ich lesbisch bin und nur auf Frauen stehe. Satire Ende.