Gericht beendet Verfahren gegen Rackete

Streit um Seenotretterin  

Carola Rackete bei einer Pressekonferenz anlässlich ihres neu erscheinenden Buches
Carola Rackete bei einer Pressekonferenz anlässlich ihres neu erscheinenden Buches "Handeln statt hoffen" in Berlin. Foto: epa/Omer Messinger

ROM: Ein Gericht in Agrigent auf Sizilien hat die Einstellung des Verfahrens gegen die Ex-Kapitänin des Rettungsschiffs «Sea-Watch 3», Carola Rackete, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt beschlossen. Wie die Nachrichtenagentur Ansa am Mittwoch berichtete, hatte zuvor auch die Staatsanwaltschaft das Ende der Untersuchung gegen die Deutsche beantragt.

Rackete war im Juni 2019 mit der «Sea-Watch 3» und rund 40 Migranten an Bord unerlaubt in den Hafen der Mittelmeerinsel Lampedusa eingefahren. Vorausgegangen war eine Machtprobe mit dem damaligen Innenminister Matteo Salvini von der rechten Lega.

Sie touchierte dabei ein Schiff der italienischen Finanzpolizei. Die heute 33-Jährige hatte argumentiert, dass sich die Lage an Bord wegen der tagelangen Blockade vor Italien extrem zugespitzt hatte.

Rackete war nach dem Vorfall zeitweise in Untersuchungshaft gekommen. Die Richterin begründetet die Einstellung dem Bericht zufolge damit, dass für die Kapitänin die Notwendigkeit zum Einlaufen in einen Hafen gegeben gewesen sei. Sie habe mit ihrem Vorgehen ihre «Pflicht» erfüllt, zitierte die Agentur Adnkronos die Anklagebehörde. Deshalb wurde ihr Tun nicht als Widerstand oder Gewalt gegen ein staatliches Schiff eingestuft.

Schon im Januar 2020 hatte das Oberste Gericht in Italien im Zusammenhang mit diesem Streit ebenfalls zugunsten der Deutschen entschieden. Damals hatten Staatsanwälte Beschwerde gegen die Freilassung Racketes eingelegt. Das Kassationsgericht wies den Einspruch ab.

Ein anderes Verfahren um einen damaligen Streit zwischen Rackete und dem Lega-Chef war unlängst zugunsten Salvinis ausgegangen. Ein Mailänder Gericht hatte am Montag eine Klage Racketes abgeschmettert. Sie hatte dem 48-Jährigen Anstiftung zu Verbrechen durch Hassbotschaften vorgeworfen. Die Richterin befand jedoch, dass dieser Vorwurf nicht begründet sei.

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