Streit um Corona-Beherbergungsverbot

Deutschen Behörden verschärfen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Foto: epa/Sascha Steinbach
Deutschen Behörden verschärfen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Foto: epa/Sascha Steinbach

MANNHEIM: Die in verschiedenen deutschen Bundesländern geltenden Beherbergungsverbote für Gäste aus Corona-Risikogebieten sorgen weiter für Streit.

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg gab mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Verbot in dem südwestlichen Bundesland statt. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.

Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Bundesland Sachsen hebt das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten auf. Das kündigte die Regierung in Dresden am Donnerstag nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat an. Die Regelung soll ab Samstag gelten.

Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht erklärte am Donnerstag das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

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