Streit um Brunner-Akte: Deutscher Verfassungsschutz geht in Revision

Alois Brunner. Foto: epa/Photo Files
Alois Brunner. Foto: epa/Photo Files

MÜNSTER (dpa) - Im juristischen Tauziehen um Akteneinsicht zum NS-Kriegsverbrecher Alois Brunner hat der deutsche Verfassungsschutz Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt.

Das sagte eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) am Montag in Münster. Dort war der Verfassungsschutz in der Vorinstanz unterlegen. Ein Journalist der «Bild»-Zeitung hatte geklagt, weil die Behörde sich weigert, die Akte zu öffnen und einen Teilerfolg erzielt: Das OVG erklärte die Weigerung des Verfassungsschutzes, Akteneinsicht zu gewähren, in Teilen für rechtswidrig. Nun muss das Gericht in Leipzig über die Revision entscheiden.

Der in Österreich geborene Alois Brunner war einer der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher, er soll 2001 in Syrien gestorben sein. Er war enger Mitarbeiter Adolf Eichmanns und nach Angaben des Simon-Wiesenthal-Zentrums für die Deportation von 128 500 Juden aus Österreich, Griechenland, Frankreich und der Slowakei verantwortlich.

Nach der Entscheidung des OVG Münster müsste der Verfassungsschutz über Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind, neu entscheiden. Alles was nach Juli 1988 zur Akte hinzugefügt worden sei, dürfe der Verfassungsschutz dagegen unter Verschluss halten.

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