Schweiz will Geldwäscheverfahren einstellen

​Steuerbetrug in Russland 

Foto: Freepik/Mehaniq
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BERN: Die Schweizer Bundesanwaltschaft will ein Verfahren wegen Geldwäscherei im Zusammenhang mit einem Steuerbetrug in Russland einstellen. Die Parteien seien am 6. November über den Stand der Ermittlungen informiert worden, teilte die Bundesanwaltschaft (BA) am Freitag mit. «Die BA beabsichtigt aktuell die Einstellung des nationalen Strafverfahrens und die Einziehung eines Teils der gegenwärtig beschlagnahmten Vermögenswerte zu verfügen.» Die Frist zur Stellungnahme laufe aber noch, eine endgültige Entscheidung sei noch nicht gefallen.

Sollte doch noch ein Zusammenhang zwischen den in der Schweiz beschlagnahmten Vermögenswerten und Straftaten in Russland nachgewiesen werden, könnte ein Teil der Gelder eingezogen werden. Die Bundesanwaltschaft spricht von 1 bis 4 Millionen Franken. Sie hatte zunächst 18 Millionen Franken (rund 16,7 Millionen Euro) beschlagnahmt.

In dem Fall geht es um einen Steuerbetrug in Russland aus dem Jahr 2007. Es ging um 230 Millionen Dollar. Betrüger sollen sich mit Hilfe hoher Beamter eine nicht rechtmäßige Steuerrückerstattung erschlichen haben. Das Schweizer Verfahren wurde 2011 eröffnet. Es ging auf eine Anzeige der Londoner Investmentfirma Hermitage Capital Management von William Browder sowie Meldungen der Meldestelle für Geldwäscherei zurück. Der Verdacht war, dass Gelder aus dem Steuerbetrug auf Schweizer Konten gelangt waren. Das Verfahren richtete sich gegen unbekannt.

Den Betrug hatte der Berater Sergej Magnitski von Hermitage Capital aufgedeckt. Der 37 Jahre alte Wirtschaftsprüfer kam 2009 in einem Moskauer Gefängnis unter nicht restlos geklärten Umständen zu Tode. Es standen vor allem Ärzte in der Kritik, weil sie dem kranken Magnitski nicht geholfen haben sollen. Es hatte auch Vorwürfe gegeben, der Anwalt sei geschlagen worden in Haft.

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