Startet die EU ein Sanktionsverfahren?

Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. Foto: epa/Pawel Supernak
Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki. Foto: epa/Pawel Supernak

BRÜSSEL/WARSCHAU (dpa) - Es wird ungemütlich für Polen in der Europäischen Union. Schon am Mittwoch könnte die EU-Kommission ein Sanktionsverfahren starten, das zum Entzug von Stimmrechten in der Gemeinschaft führen kann - eine beispiellose Eskalation. Selbst wenn die Brüsseler Behörde den drastischen Schritt noch einmal aufschieben sollte, droht Ungemach aus dem Europaparlament. Auch dort laufen Vorbereitungen für das Verfahren. Die EU-Partner sehen die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung in Polen in Gefahr.

Schon seit zwei Jahren eskaliert der Konflikt zwischen Brüssel und Warschau, seit die nationalkonservative Regierungspartei PiS die Parlamentswahl gewann und mit dem Umbau der Justiz begann. Konkreter Anlass sind jetzt zwei Gesetze zur Reform des Obersten Gerichts und des Landesjustizrats, bei denen nur noch die Unterschrift von Präsident Andrzej Duda fehlt. Der Streit trägt Züge einer Machtprobe. Aus Brüssel kommen seit Monaten immer dringendere Mahnungen, die sich das Mitgliedsland Polen empört verbittet.

PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski sieht sich im Recht. Der Justizapparat sei seit dem Ende des Kommunismus 1989 nicht reformiert worden und die Richter seien größtenteils korrupt, argumentiert die PiS. Die Juristen sähen sich als «elitäre Kaste», einfache Polen fühlten sich ungerecht behandelt, meint die Partei, die sich als Vertreter der «kleinen Leute» sieht und vor allem auf dem Land Rückhalt hat.

Rechtsexperten bestreiten nicht den Reformbedarf. So schreibt die Venedig-Kommission des Europarats in einem Gutachten: «Es ist klar, dass die polnische Justiz nicht ohne Fehler ist und dass einige Reformen nötig sind.» Doch dürfe es dabei keine «exzessive politische Einmischung» geben, betont das Beratergremium. Genau das sehen die Experten aber in den PiS-Plänen, denen sie ein vernichtendes Urteil ausstellen.

Denn Folge der jetzt vom Parlament beschlossenen Reformen wäre Einfluss der PiS auf die Mitgliederwahl des Obersten Gerichts und des Landesjustizrats. Die Partei könnte Druck auf Richter ausüben, warnen Kritiker. Künftig könnte ein befangenes Oberstes Gericht über die Gültigkeit von Wahlen urteilen. Die Venedig-Kommission kommt zu dem Schluss, die Kombination früherer Gesetze und der jetzt beschlossenen Maßnahmen führe zu einem «ernsten Risiko für die Unabhängigkeit aller Teile der Justiz in Polen».

Ähnlich argumentiert auch die EU-Kommission. Der zuständige Vizepräsident Frans Timmermans sagte schon im Sommer, man stehe kurz vor dem Sanktionsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge. Damals hatte Duda aber gerade sein Veto gegen eine frühere Fassung der beiden Justizreformgesetze eingelegt, und die Kommission wollte die Revision abwarten. Die brachte aber laut Timmermans wenig: «Die Kommission ist der Meinung, dass diese Gesetze eine systematische Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit darstellen», sagte er im November.

Und so lässt die Kommission seit Tagen durchblicken, dass es nun zum Schwur kommen könnte. Der deutsche Kommissar Günther Oettinger sagte am Freitag: «Es spricht viel dafür, dass Artikel 7 erstmals (...) angewendet wird.» Der neue polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki geht ebenfalls davon aus, dass es dazu kommt. Am Montag bekräftigte Morawiecki, dass seine Regierung dem Drängen aus Brüssel nicht nachgeben und die Justizreformen nicht zurücknehmen werde.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hielt sich allerdings öffentlich bis zuletzt ein Hintertürchen offen. Denn das Verfahren nach Artikel 7 gilt in der EU als schärfste Sanktion gegen einen Mitgliedstaat und Juncker will sich nicht vorwerfen lassen, dies leichtfertig auszulösen. Außerdem steht er vor dem Dilemma, dass die große Geste die eigene Machtlosigkeit belegen könnte.

Denn das Rechtsstaatsverfahren ist zwar ausdrücklich dazu gedacht, EU-Staaten zur Räson zu bringen, die Grundwerte der EU missachten. Die Hürden sind aber hoch. Falls die Kommission die Option zieht, müssten die EU-Länder zunächst die Billigung des EU-Parlaments einholen und dann entscheiden, ob das Risiko eines Bruchs der Rechtsstaatsprinzipien besteht. Die dazu nötige Vier-Fünftel-Mehrheit käme wohl zustande - auch Deutschland steht dahinter.

Falls sich dann in Polen nichts ändert, könnte der Rat der EU-Länder im nächsten Schritt die tatsächliche Regelverletzung feststellen - allerdings nur einstimmig. Dagegen hat Ungarn ein Veto angekündigt. Kommt der Beschluss nicht zustande, gibt es auch keinen Entzug von Stimmrechten.

Wahrscheinlich muss Polen also nur eine besonders scharfe Rüge an seiner Politik fürchten, eine Art öffentlichen Pranger im Kreis der Mitgliedsstaaten. Die Regierung in Warschau scheint davon auszugehen, dass dies kaum etwas ändert. Morawiecki sagte zuletzt, er hoffe, dass Warschau und Brüssel auch im Falle eines Verfahrens eine Ebene der Zusammenarbeit fänden. Als Bittsteller werde man nicht auftreten.

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