Staatsanwaltschaft fordert Millionen Geldbuße von UBS - Prozess

Foto: epa/Mattia Sedda
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MANNHEIM (dpa) - Die UBS soll laut Staatsanwaltschaft Mannheim deutschen Kunden beim Steuerhinterziehen geholfen haben. Dafür musste sie schon einmal eine hohe Zeche zahlen. Ob damit alles abgegolten war, ist eine der Kernfragen der Verhandlung beim Mannheimer Landgericht.

Der Schweizer Großbank UBS könnte erneut eine Geldbuße wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung drohen. Von Donnerstag an geht das Landgericht Mannheim der Frage nach, ob die UBS Deutschland AG und deren Rechtsnachfolger in den Jahren 2001 bis 2012 deutsche Kunden dabei unterstützten, den Fiskus zu hintergehen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte eine Unternehmens-Geldbuße in Höhe von 83 Millionen Euro beantragt. Ziel sei, den wirtschaftlichen Vorteil, der durch vereinnahmte Gebühren, Provisionen oder Zinsen entstanden sei, abzuschöpfen. Auf eine Million Euro belaufe sich dabei die Sanktion (23 KLs 629 Js 36986/18).

Die Anklagebehörde stützt ihren Antrag auf den Fall eines möglichen Haupttäters im Raum Mannheim. Nach ihren Angaben wird bereits gegen mehrere mögliche Täter ermittelt. Die UBS, deren Mutterkonzern vor fünf Jahren bereits eine Geldbuße in dreistelliger Millionenhöhe gezahlt hat, wies die Vorwürfe zurück.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Mitarbeiter der UBS Deutschland AG, entgegen den Vorschriften für den internationalen Zahlungsverkehr Kunden ermöglicht zu haben, Gelder als vermeintliche Inlandsüberweisung getarnt über ein bankinternes Clearingkonto verdeckt in die Schweiz zu transferieren.

Die UBS Deutschland AG betonte: «Wir glauben nicht, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft durch die Fakten oder das Gesetz gestützt werden.» Das Unternehmen werde dem Ordnungswidrigkeitsverfahren entschieden entgegentreten.

Die Anklagebehörde sieht in dem Gebaren der deutschen UBS-Tochter eine eigenständiges Fehlverhalten. Es werde nicht von der Bochumer Entscheidung aus dem Jahr 2014 erfasst, die die Schweizer Muttergesellschaft betraf. Damals hatte das Landgericht Bochum gegen die Schweizer Großbank ein Bußgeld von mehr als 300 Millionen Euro verhängt, weil UBS-Mitarbeiter wissentlich eine Vielzahl von Konten betreut hätten, die von deutschen Kunden zum Zwecke der Steuerhinterziehung missbraucht worden seien. Aus Unternehmenskreisen hieß es, dass der hohe Betrag an die Bochumer Staatsanwaltschaft in der Annahme gezahlt worden sei, dass dadurch jegliche Haftung des UBS-Konzerns als Ganzes erlischt.

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