Staat nimmt private Hospitäler unter die Lupe

Foto: nimon_t / Fotolia.com
Foto: nimon_t / Fotolia.com

THAILAND: Die seit Wochen anhaltende Diskussion über hohe, überhöhte oder gar unverschämt hohe Honorare, Gebühren und Preise privater Krankenhäuser geht ein Stück weit am Thema vorbei. Anders als staatliche Hospitäler sind private Krankenhäuser auf Gewinn ausgerichtet. Deshalb müssen sie höhere Rechnungen als staatliche Spitäler ausstellen.

Gebäude und Einrichtungen der privaten Häuser ähneln teilweise einem Fünf-Sterne-Hotel. Private halten mehr Personal als staatliche Spitäler vor, vor allem Fachärzte und erfahrenes Pflegepersonal. Für die Diagnose stehen moderne, immens teure Geräte zur Verfügung, ebenso gut sind die Rehabilitationszentren ausgestattet. Alles kostet und muss über die Einnahmen finanziert werden, während sich staatliche Krankenhäuser aus dem Topf des Gesundheitsministeriums bedienen.

Überhöht bis unverschämt hoch sind die Preise für Tabletten, Salben, Tropfen und Sprays. Eigentlich müssten Medikamente in privaten Hospitälern preiswerter als in Apotheken sein, denn große Häuser oder Krankenhaus-Gruppen können sie sicherlich mit Nachlässen einkaufen. Doch die Privaten verlangen erheblich mehr als Apotheken.

Deshalb hat eine von den staatlichen Gesundheitsbehörden eingesetzte Kommission vorgeschlagen: Ärzte sollten ihren Patienten ein Rezept aushändigen, mit dem die Medizin in Apotheken erworben werden kann. Oder die Hospitäler sollten ihre Forderungen reduzieren und ihre Preise öffentlich machen, also aushängen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass Krankenhaus-Ärzte Medikamente verschreiben, die Apotheken nicht verkaufen dürfen.

Neu geregelt werden soll nach Ansicht der Kommission die Aufnahme von Notfallpatienten in privaten Häusern. Die ehemalige Regierung unter Yingluck Shinawatra hatte beschlossen, dass alle Spitäler, also auch die privaten, Notfallpatienten aufnehmen und bis zur Verlegung in ein anderes Krankenhaus behandeln müssen. Die Privaten beklagen, dass sie auf ihre Ausgaben sitzen blieben, wenn weder der Notfallpatient noch eine Krankenversicherung für die anfallenden Kosten aufkämen.

Laut der Kommission soll jetzt der Begriff „Notfall“ klar definiert werden. Notfallpatienten müssen in privaten Häusern bis zu 72 Stunden ärztlich versorgt werden. Dafür sollen sie einen noch festzulegenden Zuschuss erhalten, der höher ausfallen soll als der jetzige. Nach 72 Stunden muss die jeweilige Krankenkasse die Rechnungen übernehmen. Ist der Patient nicht versichert und nicht transportfähig, kommt das National Institute of Emergency Medicine (NIEM) für die weiteren Kosten auf. Verweigert ein Patient die Verlegung in ein staatliches Krankenhaus, muss er selbst für die Ausgaben aufkommen.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder
Jürgen Franke 02.06.15 15:07
Liebe Leute
die erste Frage, die in Deutschland beim Arzt oder Krankenhaus gestellt wird, ist nach der Krankenkasse. Das haben die Thailänder nur übernommen, sonst nichts. Wer ohne ausreichenden Krankenschutz verreist, muss schon wissen, worauf er sich da einlässt. Mir passiert schon nichts. Reicht nicht. Aber ein Schlaumeier hat hier ja mal geschrieben, in seinem Fall zahlt die Botschaft.