Spanien muss Haftzeit von ETA-Anhängern in Frankreich nicht beachten

STRAßBURG (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde von vier ehemaligen Mitgliedern der aufgelösten baskischen Untergrundorganisation ETA gegen ihre langjährigen Haftstrafen abgelehnt.

Gemeinsam mit einem ehemaligen Mitglied der bewaffneten Gruppierung Grapo wollten sie erreichen, dass bereits in Frankreich verbüßte Haftstrafen von spanischen Behörden angerechnet werden. Das spanische Recht sehe aber nicht vor, dass im Ausland abgesessene Strafen berücksichtigt werden und die Antragsteller hätten niemals damit gerechnet, dass dies der Fall sein würde, erklärte der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg.

Die Ex-Guerillas hatten in Frankreich Haftstrafen verbüßt, bevor sie wegen sonstiger Straftaten zu einer Höchststrafe von 30 Jahren in Spanien verurteilt wurden.

Vor gut einem Jahr hatte die ETA ihre Selbstauflösung bekanntgegeben. Bei ETA-Anschlägen wurden insgesamt mehr als 800 Menschen getötet. Die Organisation wurde als Widerstandsbewegung gegen die Diktatur von Francisco Franco gegründet. Aber auch nach der Rückkehr Spaniens zur Demokratie im Jahr 1975 kämpfte sie mit dem Ziel eines unabhängigen Baskenlandes im Norden Spaniens und im Südwesten Frankreichs weiter. Nach der Verkündung der Einstellung des bewaffneten Kampfes im Jahr 2011 verübte ETA keine Anschläge mehr.

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