26 Grönländer verklagen Dänemark

​Spätes Recht auf Vaternamen 

Foto: Freepik/Itchaznong
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KOPENHAGEN: 26 «vaterlose» Grönländer verklagen den dänischen Staat wegen Menschenrechtsverletzungen. Es geht darum, dass nichtehelich geborene Menschen in Dänemark bereits seit 1938 das Recht haben, den Namen ihres Vaters zu erfahren und seinen Nachnamen anzunehmen. In Grönland wurde dies erst 1974 vollständig erlaubt. «Unsere Mandanten wurden diskriminiert, weil sie in Grönland geboren wurden», sagte Albert Gunnarsen von der Kanzlei Ehmer Pramming dem Sender DR am Mittwochabend. Die Kläger verlangen jeweils 125.000 Kronen (16.770 Euro) Entschädigung.

Nach Angaben der dänischen Regierung gab es 2017 etwa 3300 «Vaterlose» in Grönland sowie 1300 «vaterlose» Grönländer in Dänemark. Ihre Väter sind vermutlich meistens Männer aus den USA, Dänemark und von den Färöer-Inseln, die zum Arbeiten auf die größte Insel der Welt kamen. 1973 wurden einem Regierungsbericht zufolge etwa 55 Prozent der Kinder nichtehelich geboren, oft aus rassistischen Gründen. Grönland mit knapp 57.000 Einwohnern gehört - wie die Färöer-Inseln - offiziell zum Königreich Dänemark, ist aber weitgehend autonom.

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