BANGKOK: Seit mehreren Monaten sind tausende Ausländer, die mit einer Thai verheiratet sind, im Ausland gestrandet, nachdem Thailand am 26. März alle seine Grenzen auf dem Land-, Luft- und Wasserweg für internationale Besucher geschlossen hat. Viele sind seit Monaten von ihren Familien in Thailand getrennt, darunter auch einige, die wegen des Einreisestopps die Geburt ihres Kindes verpasst haben. Ihnen wird nun die Möglichkeit geboten, bei der Königlich Thailändischen Botschaft eine Sondergenehmigung zur Einreise nach Thailand zu beantragen.
Nach Auskunft der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin müssen Ausländer, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind und eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Thailand beantragen möchten, vorab per E-Mail nachfolgende Unterlagen der Königlich Thailändischen Botschaft zusenden:
• Kopie des Reisepasses (erste Seite mit dem Lichtbild).
• Kopie des Reisepasses (erste Seite mit dem Lichtbild) des thailändischen Ehepartners.
• Kopie des Visums und des Re-Entry-Permits für Thailand.
• Kopie der Heiratsurkunde.
• Ärztliches Attest über einen negativen Test auf Covid-19.
• „Fit-to-Fly“-Flugtauglichkeitsbescheinigung.
• Ein Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung, die die Behandlung von Covid-19 in Thailand im Gegenwert von mindestens 100.000 USD umfasst.
• Kopie der Flugbestätigung.
• Nachweis des bestätigten Quarantäneaufenthalts (Hotelbuchung). Bei der Einreise in das Königreich müssen sich nicht-thailändische Staatsangehörige auf eigene Kosten einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung unterziehen. Die Quarantäne darf ausschließlich in den folgenden Hotels stattfinden:
1. Mövenpick Wellness BDMS Resort Hotel
2. Qiu Hotel Sukhumvit
3. The Idle Residence
4. Grand Richmond Hotel
5. Royal Benja Hotel
6. Anantara Siam Bangkok Hotel
7. Grande Centerpoint Hotel Sukhumvit
Unter www.hsscovid.com sind alle für die Quarantäne ausgewählten Hotels aufgeführt sowie weitere Informationen.
• Die ausgefüllte Declaration Form.
Die Unterlagen werden nach Erhalt von der Königlich Thailändischen Botschaft zur Entscheidung über die Genehmigung an das Thailändische Außenministerium weitergeleitet.
Im Falle einer Genehmigung kontaktiert die Thailändische Botschaft den Antragsteller. Der Antragsteller muss dann im nächsten Schritt innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug persönlich bei der Botschaft vorsprechen und nachfolgende Unterlagen einreichen:
• Ein ärztliches Attest über einen negativen Test auf Covid-19 (nicht älter als 72 Stunden vor Abflug).
• „Fit-to-Fly“-Flugtauglichkeitsbescheinigung (nicht älter als 72 Stunden vor Abflug).
Anschließend stellt die Königlich Thailändische Botschaft eine Einreisegenehmigung aus (Certificate of Entry).
Die Beantragung der Sondergenehmigung zur Einreise nach Thailand ist auch beim Generalkonsulat in Frankfurt/Main und beim Generalkonsulat in München möglich.
Zu beachten ist, dass das ärztliche Attest über einen negativen Test auf Covid-19 sowie die „Fit-to-Fly“-Flugtauglichkeitsbescheinigung zweimal eingereicht werden müssen. Im Falle einer Genehmigung müssen diese beiden Bescheinigungen, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug, erneut persönlich bei der Botschaft eingereicht werden.
Die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin empfiehlt, den Antrag aufgrund der kurzfristigen persönlichen Vorsprache vor dem Abflugtermin bei einem nahegelegenen Konsulat einzureichen.