So profitieren Sie von Ihrer Flugverspätung!

Wenn es einmal länger dauert ist es gut, seine Fluggastrechte zu kennen. Foto: epa/Lukas Barth-Tuttas
Wenn es einmal länger dauert ist es gut, seine Fluggastrechte zu kennen. Foto: epa/Lukas Barth-Tuttas

Täglich kreisen mehrere Tausend Flugzeuge über den Himmel. Da kann es leicht passieren, dass es zu Verzögerungen im täglichen Flugverkehr kommt. Um Schadenersatz zu erhalten, nimmt der Konsument komplexe Wege in Kauf. Am Ende steht er dennoch oftmals mit leeren Händen da. Dies ist auch der Grund dafür, dass 85% Betroffenen, gar keine finanzielle Entschädigung beantragen. Alleine in Deutschland stehen Passagieren über 800 Millionen Euro an Entschädigung zu. Insgesamt sparen sich die Fluggesellschaften dabei mehrere Milliarden. Hier werden Sie über die Rechte bei Flugverspätungen informiert.

Stützen Sie sich auf die EU Fluggastrechtverordnung!

Als Fluggast besitzen Sie eine Vielzahl an Rechte, wenn es aus welchen Gründen auch immer zu Verspätungen kommt. Mögliche finanzielle Ansprüche reichen von 250 bis 600€. Zusätzlich kann es zu weiteren Schadensersatzleistungen kommen. Die EU Fluggastrechteverordnung hilft jedem Passagier, seine Rechte durchzusetzen. Die Fluggastverordnung ist im nationalen und internationalen Recht fest verankert, variiert jedoch von Staat zu Staat.

Wann kommt ein Schadenersatzanspruch grundsätzlich in Frage?

Um die Frage zu klären, ob es zu einem Anspruch auf Entschädigung kommt, müssen zunächst gewisse Kriterien vorliegen. Zunächst muss das Ziel mehr als 3 Stunden als geplant erreicht worden sein. Des Weiteren muss der Flug rechtzeitig eingecheckt worden sein. Der Flug darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Zudem ist klarzustellen, dass die Fluggesellschaft für die Flugverspätung verantwortlich ist. Zu guter Letzt muss der Flug innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Von großer Bedeutung ist, dass man unter der Ankunftszeit nicht jenen Zeitpunkt versteht, an dem die Räder die Landebahn berühren, sondern jener an dem das Flugzeug am Gate parkt und die Türen öffnet.

Achtung bei außergewöhnlichen Umständen!

Es kommt nicht selten vor, dass es durch außergewöhnliche Umstände zu Verspätungen kommt! Bei sogenannten „außergewöhnlichen Umständen“ haftet die Fluggesellschaft nicht. Zu diesen zählen unter anderem: Blitzeinschläge, medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, sehr widrige Wetterverhältnissen, Einschränkungen bei der Flugsicherung, plötzlich auftretende Funktionsstörungen des Flughafenradars, Sabotageakte, politische Unruhen und Terroranschläge.

Zu „weniger außergewöhnlichen Umständen“ zählen zum Beispiel „technische Schwierigkeiten“ oder „betriebsbedingte Umstände“. Dabei muss die Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen in Bezug auf Schadenersatz nachkommen.

Form der Entschädigung

Die Vorschriften sehen vor, dass bei einer Flugverspätung die Entschädigung in bar, per elektronischer Überweisung oder Scheck gezahlt werden muss. Nur mit Einverständnis des Kunden können Reisegutschein als Form der Entschädigung in Anspruch genommen werden.

Entschädigung bei Geschäftsreisen, Beamten und Kinder

Dem Arbeitgeber steht im Zuge einer Geschäftsreise keine Entschädigung zu. Die Erklärung ist einfach: Die Entschädigung steht nur demjenigen zu, der auf Grund der Verspätung zu Schaden gekommen ist. Nicht etwa jene Person, die das Ticket bezahlt hat. Dies ist ein Grundprinzip, welches in der EU-Fluggastverordnung verankert ist. Der Berufsstatus spielt dabei keine Rolle.

Natürlich gilt ein Schadenersatzanspruch auch für Kinder. Auch wenn Sie für das Ticket Ihrer Kinder weniger bezahlt haben, jedoch nicht kostenfrei war.

Sonstige Leistungen

Sind Übernachtungen auf Grund einer Verspätung notwendig, so muss die Fluggesellschaft ein Hotelzimmer, sowie den Transport zum und vom Flughafen zur Verfügung stellen.

Mit diesen Tipps können Sie in Zukunft aus Ihrer Flugverspätung profitieren.

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