Sicherheit um jeden Preis?

Karlsruhe schaut BND auf die Finger

Eine Geheimdienst-Mitarbeiterin sitzt in der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in einem Schulungsraum. Foto: Wolfgang Kumm/Dpa
Eine Geheimdienst-Mitarbeiterin sitzt in der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in einem Schulungsraum. Foto: Wolfgang Kumm/Dpa

KARLSRUHE (dpa) - Spätestens seit dem NSA-Skandal ist klar: Geheimdienste können ihre Macht missbrauchen. Der Bundesnachrichtendienst muss sich beim Durchforsten der weltweiten Datenströme seither an genauere Regeln halten. Journalisten sehen sich und ihre Arbeit nach wie vor bedroht.

Brisante Informationen sammeln, Verschlüsselungen knacken, Verdächtige observieren: Die meisten Menschen können sich nur vage vorstellen, wie ein Geheimdienst eigentlich arbeitet. Den Gedanken, womöglich selbst ins Visier zu geraten, finden viele erschreckend. Von Dienstag an verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Klage beunruhigter Journalisten. (Az. 1 BvR 2835/17)

Worum geht es?

Mit den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden im NSA-Skandal gerät nach 2013 auch der Bundesnachrichtendienst (BND) in die Kritik. Der deutsche Auslandsgeheimdienst mit seinen rund 6500 Mitarbeitern soll an der beispiellosen globalen Massenüberwachung seinen Anteil gehabt haben. Als Reaktion regelt die Politik zum ersten Mal detailliert, was der BND bei der strategischen Fernmeldeaufklärung im Ausland zu tun und zu lassen hat. Anfang 2017 tritt das reformierte BND-Gesetz mit den Vorschriften in Kraft.

Ist das keine Verbesserung?

Im Grunde schon. Aber Kritiker halten die vorgesehenen Beschränkungen und Kontrollen für unzureichend und sehen viele Schlupflöcher. So schützt das Gesetz zwar alle Deutschen und bis zu einem gewissen Grad auch alle EU-Bürger vor Ausspähung. Für die Menschen in anderen Ländern gelten diese Vorgaben aber nicht. «Das BND-Gesetz führt im Grunde eine Art Drei-Klassen-Gesellschaft ein, so als gäbe es ein Grundgesetz light», kritisiert Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Karlsruher Klage angestoßen hat.

Weshalb soll das ein Problem sein?

Das BND-Gesetz bestimmt, dass Kommunikation von Deutschen, die versehentlich mit abgefangen wird, sofort wieder gelöscht werden muss. Nach Darstellung der GFF gibt es aber gar nicht die technischen Möglichkeiten, um das sicherzustellen. Das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis werde so mit Füßen getreten. Das könne jeden treffen. Besonders deutlich werde das Problem aber bei einer Berufsgruppe: Journalisten. Die GFF hat sich deshalb mit Reporter ohne Grenzen (ROG) und anderen Medienorganisationen zusammengetan.

Warum sehen sich Journalisten besonders betroffen?

Sie sind bei der Berichterstattung über Auslandsthemen oft auf die Zuarbeit lokaler Kollegen angewiesen. In jüngster Zeit tun sich Redaktionen öfter für internationale Recherchen mit ausländischen Partnermedien zusammen. Die Kläger befürchten, dass damit auch deutsche Reporter ins Visier des BND geraten. Das wiederum könnte Informanten abhalten, ihr Wissen über Missstände Journalisten anzuvertrauen. «Das deutsche Redaktionsgeheimnis wird durch die Hintertür ausgehöhlt», sagt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.

Ist an den Vorwürfen etwas dran?

Dass jemand zu Unrecht ausgespäht wurde, lässt sich nur schwer nachweisen. Als Kläger präsentieren GFF und ROG deshalb Investigativjournalisten aus sechs verschiedenen Ländern, die sie für besonders gefährdet halten. Bestärkt sehen sie sich durch einen «Spiegel»-Bericht von Anfang 2017. Danach hat der BND mindestens 50 Telefonanschlüsse oder E-Mail-Adressen von Reportern und Redaktionen bespitzelt, darunter die britische BBC, die «New York Times» und die Nachrichtenagentur Reuters in Afghanistan, Pakistan und Nigeria.

Was sagt der BND dazu?

Der BND sieht die Fernmeldeaufklärung nach einer früheren Stellungnahme als wesentliches Instrument für die Sicherheit in Deutschland. Vor der Karlsruher Verhandlung gab Ex-BND-Präsident Gerhard Schindler zu bedenken, dass Terroristen des Islamischen Staates (IS) sich zum Schutz Journalistenausweise zulegen könnten. Der Bevollmächtigte der Bundesregierung schreibt an das Gericht, eine Reduzierung der Informationen würde deren Handlungsfähigkeit «gerade in Krisensituationen und bei der Bewältigung übergreifender Gefahrenphänomene deutlich verschlechtern».

Was geschieht jetzt, und wie geht es weiter?

Aus der Verhandlungsgliederung geht hervor, dass die Richter des Ersten Senats viele Fragen haben. Sie wollen wissen, wie der BND mit Suchbegriffen die Datenströme filtert, welche Informationen an ausländische Geheimdienste weitergegeben werden und ob die Kontrollmechanismen funktionieren. Die Verhandlung soll am Mittwoch fortgesetzt werden. In den Wochen danach beraten die Richter dann im Geheimen und arbeiten ihr Urteil aus. Sehen sie Grundrechte verletzt, könnten sie der Politik aufgeben, strengere Regeln zu schaffen. Das Urteil wird einige Monate nach der Verhandlung verkündet.

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