Sechs Jahre Haft nach Tod durch Samurai-Schwert

Fotografen fotografieren eine Schusswaffe und einen Schlagstock in einem Gerichtssaal des Landgerichts Bielefeld. Foto: epa/Bernd Thissen
Fotografen fotografieren eine Schusswaffe und einen Schlagstock in einem Gerichtssaal des Landgerichts Bielefeld. Foto: epa/Bernd Thissen

BIELEFELD: Für die Tötung seiner 42 Jahre alten Freundin mit einem Samurai-Schwert soll ein Mann in Deutschland für sechs Jahre ins Gefängnis.

Der 37-Jährige tötete die Frau im Januar 2021 nach Überzeugung des Landgerichts Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) aus Wut und Eifersucht mit einem Schwertstich in den Bauch. Die Aussage des Deutschen im Prozess wurde als Geständnis gewertet. Er hatte die Tat eingestanden, aber Erinnerungslücken geltend gemacht.

Nach Ansicht der Richter war der Täter zum Tatzeitpunkt nur eingeschränkt steuerungsfähig, er wurde wegen Totschlags verurteilt. Nach Berechnungen eines Sachverständigen hatte der 37-Jährigen bei der Tat über drei Promille Alkohol im Blut. Opfer und Täter waren nach Ansicht des Gerichts alkoholkrank.

Aus diesem Grund ordnete das Gericht auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Vor dem Stich mit der 75 Zentimeter langen Klinge, einem im Internet bestellten Samurai-Schwert, soll es am Vortag einen Streit über das Sexualleben der Frau gegeben haben.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und der Verurteilte können Revision durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft beantragt, der Verteidiger dreineinhalb.

Samurai waren die Mitglieder des Kriegerstandes in der Zeit des japanischen Mittelalters bis zu ihrem Ende in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie hatten eine ähnliche Position wie die Ritter in Europa.

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